Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

78 
Handel und Wandel. 
ihrerseits wieder der „uralten Haupthütten zu St. Stephan" in Wien au.") 
Der Steyrer Vicrtellade kam über die ihr einverleibten Innungen ein Ucber- 
ivachungs- und Strafrecht zu, wie denn z. B. 1708 der Stadtmaurermeister in 
Gmunden wegen allerlei Vergehen in Haudwerkssachen vvu ihr einen scharfen 
Veriveis unter Strafandrohung erhielt?) An dieselbe gab das Handwerk in 
Gmunden stets auch einen Theil der von ihm über seine Mitglieder verhängten 
Strafen, die meist in Wachs gebüßt wurden, und zahlte ihr jährlich einen be¬ 
stimmten Geldbetrag?) Dies war der sogenannte „Dienstthaler", auch „Schutz- 
steuer" genannt, weil er zu dem Zwecke erlegt wurde, daß die Viertellade das 
Gmundener Handwerk in seinen Rechten gegenüber unbefugten Concurrenten und 
dergleichen vertreten und schützen sollte?) Der Dienstthaler war stets am Frohn- 
leichnamstage fällig und wurde 1683 auf 1 fl. ermäßigt?) Im Jahre 1716 
sagten sich die Gmundener von den Steyrern los und traten unmittelbar mit der 
Wiener Haupthütte in Verbindung?) zu der sie fortan einen „Jahrschilling" von 
3 st. Rh. bezahlten. Dieser tvnrde 1760 auf die Hälfte herabgesetzt?) Auch zur 
Herrschaft Ort entrichtete das Handwerk ein jährliches Schutzgeld von 1 fl. Rh., 
die dafür dasselbe insvferne schützte, als kein unbefugter der Innung nicht in- 
corpvrirter Meister im ganzen Bezirke des Landgerichtes ju arbeiten geduldet, 
sondern sogleich „abgetrieben" werden sollte?) Hierüber besaß übrigens das Hand- 
werk auch einen von der Wiener Haupthütte ausgestellten „Gezirkbrief"?") 
Der kirchliche Schutzpatron des Maurer- und Steinmetzhandwerkes war 
St. Rochus, an dessen Gedenktag (16. August) dasselbe seinen Jahrtag in fest¬ 
licher Weise begieng.") Außerdem hielt man noch alljährlich am Frohnleichnams- 
tage eine Hauptversammlung, an der getvöhnlich die zwei Zechmeister ihre Rechnung 
legten, die Nerttvahl derselben (auf zwei Jahre) stattfand, Lehrlinge freigesagt 
und ähnliche Dinge vorgenommen wurden?") Dieser wie allen sonstigen Ver¬ 
sammlungen wohnte stets ein Abgesandter des Magistrates als „Beisitzer" an. 
1638 schaffte man für die kirchlichen Prvcessionen eine Zunftfahne an, zu der 
jeder Meister 1 fl., ein Geselle 4 ß, ein Lehrjnnge 2/3 4 Rh. beisteuern mußte.") 
Sie wurde 1696 und 1779 mit einem Kostenanfwande von 53, beziehungsweise 
120 fl. durch eine neue ersetzt.") 
Das innere Leben des Handwerks regelten eine Reihe von Satzungen, die 
von der Viertellade in Steyr herrührten. Sie sind nicht, mehr vorhanden. Als 
das Handwerk sich der Haupthütte in Wien anschloß, erhielt es von dieser „die 
kaiserlich karvlinische Freiheit" und das „neue Schutzpatent" (datirt vom 11. März 
1715) gegen Erlag von 55 fl. Rh. als künftige Richtschnur ausgefolgt.") 
Zur Deckung verschiedener Auslagen diente in erster Linie das sogenannte 
„Auslaggeld", das Meister und Gesellen alljährlich zur Zechlade bezahlten. Es 
betrug im XVII. und XVIII. Jahrhunderte für jene 12, für diese 8 kr. Andere 
Einnahmen ergaben sich aus den Gebühren, die bei Aufnahme und Freispruch der 
Lehrlinge fällig waren, aus den Taxen für Ertheilung des Meisterrechts und 
endlich aus allerlei Strafen.") Wurde ein Lehrling aufgedingt, so mußte er dem 
Handwerke zwei Bürgen stellen, die sich diesem gegenüber verpflichteten, mit all' 
ihrer Habe für den Schaden aufzukommen, den es während der Lehrzeit durch
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.