Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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Letzteres bestrafte übrigens, wie dies überhaupt die Zünfte thaten, auch 
andere Vergehen seiner Mitglieder. Sv z. B. mußte „am Sonntag den 18. Fe¬ 
bruar 1731 Simon Trau ßn e r, Zimmergsöll, wegen beschehener zu früeher- 
Schwängerung seines Eheweibs noch in Lehrjahren" 1 fl. als Strafe in die Zech- 
lade bezahlen?) 
Der obenerwähnte Schutzpatron des Handwerks wurde zu Anfang des 
XVIII. Jahrhunderts durch den heil. Josef ersetzt. Aus derselben Zeit stammt 
auch das im Gasthause „zum goldenen Löwen" aufbewahrte Jnnuugszeichen, ein 
zinnernes Beil. Die Länge des Stieles beträgt 335 cm, die Höhe des Beiles 
16 cm, die Breite desselben 22 cm. Die eine Fläche des letzteren trägt von 
Schnörkeln umgebe» die Jahreszahlen 1716 unb 1850, dann die Anfangs¬ 
buchstaben der Namen verschiedener Handwerksgenossen, die andere das Bild 
des Schutzpatrons mit der Ueberschrift „8. Josephus“ und verschiedenes Hand¬ 
werkszeug eingravirt. Der Stiel trägt die Namen des Herbergsvaters, dann 
eines Zimmermeisters und die Worte: „Renovirt 1887". Das Jnnuugszeichen 
ist hohl, diente bei den Versammlungen als Trinkgefäß und hält 0’31 l. 
Das Freisprechen eines Lehrjungen geschah stets vor dem versammelten 
Handwerk. Hiebei wurde der Junge von drei Gesellen, welche als „Pfasf", 
„Meßner" und „Göth" (Pathe) fungirten, mit Wasser oder Wein getauft und 
erhielt einen besonderen Namen, der auch in das Gesellenbuch eingetragen wurde. 
Sie lauteten meist: Stttrzenbecher, Fachenwind, Straßgütl und Schwingenhobel?) 
Die Lehrzeit betrug in neuerer Zeit drei Jahre, die Aufdinggebühr 4 fl., das 
Freisaggeld 2 fl?) Jui XVIII. Jahrhundert zahlte der Meister 24 kr., der 
Geselle 12 kr. jährliches Auflaggeld, um die Mitte des XIX. aber war diese 
Gebühr bereits auf 80 und 40 kr. ö. W. gestiegen?) 1829 schaffte sich das 
Handwerk ein neues Siegel an. Dasselbe ist oval (36 : 33 mm), zeigt ver¬ 
schiedenes Handwerkszeug und hat die Umschrift: „Sig. d. bürg. Zimmer- 
handwerks in Gmunden, a. 1829."") 
Maurer und Steinmetze. 
Das Handwerk der Maurer und Steinmetze bildete gleich anderen eine ge¬ 
schlossene Innung, die aber nicht nur die Handwerker zu Gmunden, sondern auch 
alle übrigen im Gebiete der Landgerichte Ort und Wildenstein ansässigen Werks- 
genossen umfaßte, und sich sohin über das ganze Salzkammergut erstreckte. Diese 
Einverleibung der auswärtigen Meister war durch einen am 21. April 1642 zu 
Gmunden abgeschlossenen Vertrag zu Stande gekommen?) Die gleiche Jahreszahl 
trägt nebst den Buchstaben: E. E. H. D 8. U. M. (Ein ehrsames Handwerk 
der Steinmetze und Maurer) die noch vorhandene, mit dreifacher Sperre ver¬ 
sehene Handwerkslade. Dieses gesammte Handwerk bildete wiederum einen Zweig 
der Maurer- und Steinmetzzunft in Steyr, die alle ähnlichen Genossenschaften des 
Traunviertels umfaßte und deshalb die „Viertellade" genannt wurde. Sie gehörte
	        
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