Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
61 
kreise seßhaften Meister angehörten. Ans dieser Zeit stammt auch ein noch heute 
vorhandenes Siegel. Dasselbe ist rund, hat 36 mm Durchmesser, führt im 
Schilde, den ein Engel hält, drei mit den Spitzen einander berührende Web¬ 
schützen (Schiffchen) und zeigt die Umschrift: „Ain ersambes Hanlwerch der Weber 
d. k. l. St. G." (der kaiserlichen landesfürstlichen Stadt Gmunden). 
Beim Ausdingen eines Lehrlings fungirte dessen Vater gegenüber der Zunft 
als „Hauptborg", ein anderer Meister als „Mitborg". Die bezügliche Gebühr 
war auf 4 fl. Rh. festgesetzt. Für das Freisagen betrug dieselbe für den Lehrling 
eines Gehmeisters im XVIII. Jahrhundert 1 fl. 30 kr. Rh., in den ersten De- 
cennien des folgenden 4 fl. E. Sch. Für die Lehrlinge von Stadtmeistern wurde 
das Doppelte gezahlt. Die Lehrzeit betrug in der Stadt zwei, auf dem Lande 
drei bis vier Jahre. Die Gesellen hießen „Knappen". Wenn ein solcher hier in 
Arbeit trat, so zahlte er zur Lade eine Einschreibgebühr von 45 kr., »nd erhielt 
einen Meister als Vater („Knappenvater"), einen andern als Borgen („Knappen¬ 
göd") zugewiesen. Dem Meisterwerden gieng die Anfertigung eines Meisterstückes 
voraus; wurde dieses bei der Prüfung „für ächt befunden", so nahm man den 
Bewerber zum Meister an, wofür folgende Gebühren zur Lade entrichtet wurden: 
Ein Stadtmeister zahlte 35 fl., ei» Gehmeister 8 fl. 30 kr., überdies noch ein jeder 
2 fl. Meisterstücksgebühr für die Beschau desselben, und 16 kr. „Fordergeld". 
Von diesen Taxen bekamen die Meister einen bestimmten Theil „zum Verzöhren", 
so z. B. von dem durch einen Stadtmeister erlegten Betrag 6 ft. 1840 beschloß 
die Innung, daß künftighin für das Aufdingen 20 kr., das Freisagen 1 fl., das 
Meisterwerden auf dem Lande 2 fl., in der Stadt 4 fl. C. M. einzuheben seien?) 
Von dem Besitzstände der Weberzunft ist die Jnnungslade und ein Handwerks¬ 
zeichen noch vorhanden. Jene zeigt auf dem Deckel in Einlegearbeit drei Web¬ 
schütze» und die Jahreszahl 1788. Dieses ist als die Nachbildung einer Webschütze 
hohl, vierkantig und an den zwei Enden spitz zulaufend aus Zinn hergestellt. 
Seine Länge beträgt 283 mm, seine größte Breite 65, seine Höhe 46 mm. An 
der oberen Fläche sind neben eingravirten Verzierungen verschnörkelte Ringe an¬ 
gebracht, die zur Befestigung einer Hängekette dienen, an welcher das Zeichen 
einst an der Decke der Herbergsstube prangte. Die untere Fläche zeigt einen 
Stab eingeschnitten, der zwei Kugeln trägt, die „Seele" der Schütze. Die beiden 
Seitenflächen enthalten die Worte eingegraben: Adam Höller, Zeugmacher, Josef 
Ortncr, Jnnungsvorstehcr, Johann Plenk, Herbergsvater 1849. Das vordere 
Ende des Handwerkszeichens öffnet sich in Form eines Deckels und läßt auf diese 
Weise den Zweck desselben als Trinkgefäß erkennen, das, freilich nur mit dem 
bescheidenen Fassungsraum von 0'325 l, bei den Zunftversammlungen im Kreise 
herumgieng. 
Es mag noch erwähnt werden, daß man den Webern am Ende des 
XVII. Jahrhunderts für die Anfertigung eines Stückes „härbene Leinwand" 
1 fl. 6 kr., „rupfene" aber nur 30 kr. Lohn gab?) Da zur Bewältigung dieser 
Arbeit zwei Personen vier Tage benöthigten, kaun man sich die Einträglichkeit 
dieses Handwerks leicht vorstellen. Die Erzeugnisse desselben wurden indessen 
nicht nur hier und in der Umgebung abgesetzt, sondern erfreuten sich auch in
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.