Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
dem schon erwähnten „Bäckeurechte" vom Jahre 1392 enthaltene Verfügung sehr 
erträglich gemacht. Diese beschränkte nämlich die Brotzufnhr nur auf das Roggen¬ 
brot, uub auch dieses durfte bloß au Wochenmarktstagen bis zur Mittagsstunde 
feilgeboten werden.") Sie wurde freilich nicht immer befolgt, und daraus erklärt 
sich die große Anzahl von Verboten, die über Beschwerde der Stadtbäcker immer 
wieder vom Magistrate erlassen worden sind. So untersagte derselbe 1617 den 
auswärtigen Bäckern und Müllern auf das strengste den Hausirhandel mit Semmel¬ 
gebäck im Burgfrieden,"") und 1624 den zwei Bäckerir in Traundorf, das nun 
wieder zur Herrschaft Ort gehörte, das Feilhalten ihrer Erzeugnisse im städtischen 
Brotladen?') Auch in der Folge sind zahlreiche ähnliche Maßnahmen nothwendig 
geworden, und natürlich stets zu Gunsten der Stadtbäcker ausgefallen?") 
Die Geschäftsgebahrnng der Bäcker ließ der Magistrat durch zwei „Brod¬ 
beschauer", auch „Brodwäger" genannt, überwachen, die schon im XIV. Jahr¬ 
hunderte ihres Amtes walteten, und das Brot auf seine Qualität und das 
Gewicht zu priisen hatten?") Allfällige Mängel bestrafte der Stadtrath. So er¬ 
hielten sämmtliche Bäcker am Dreifaltigkeitssonntage 1521, da sie selbst zugaben, 
„daß ihr Brod nit gerecht sei", einen scharfen Verweis unter Androhung der 
Strafe „an Leib und Guet".") 1563 wurde einem Bäcker die „Zustiftuug", 
d. i. die Auslosung seines Geschäftes auferlegt, falls er dasselbe nicht durch einen 
anderen tauglichen Mann führen lassen würde.""') Als 1604 bei den Brotlaiben 
zu 16 4 Gewichtsabgänge von 5 —17 Loth gefunden worden waren, wurde der 
Unfug sämmtlichen Bäckern strenge verwiesen und das beanständete Brot den 
Armen gegeben?") 1606 führte man darüber Klage, daß an Sonntagen und 
Wochenmärkten nicht genug Brot vorhanden wäre, daß insbesondere das Semmel- 
gebäck nicht gut uud weiß genug sei, und daß die Bäcker jetzt nicht mehr wie 
früher „weiße Laibl uud Röggl" backen. Sie wurden dafür ein jeder „um das 
groß' Waudl", d. i. 5 fl. 2 ß 4 in das Stadtkammeramt gestraft, und da sie 
den Betrag nicht bezahlten, „sammt und sonders aus den Thurin geschafft, von 
dannen sie nit Herabkommen sollen, bis jeder die Strafe erlegt hätte"?^) Die 
drastische Strafe des „Bäckerschupfens", bis ins XVIII. Jahrhundert allenthalben 
im Lande üblich,"") wurde der Ueberlieferung nach auch zu Gmunden an unred¬ 
lichen Bäckern vollzogen, und soll die hiezu uöthige Vorrichtung am Seeufer nächst 
dem Rathhause angebracht gewesen sein?") 
Fleischhauer. 
Die Anzahl der Fleischhauer in der Stadt betrug 1479 sieben, 1544 und 
1594 sechs, 1604 sieben, in Stadt uub Traundorf zusammen genommen 1631 eilf, 
1660 zivölf, 1687 neun, 1709 zehn?) Auch sie waren mit ihren Hilfsarbeitern 
in eine Innung (Handwerk, Zeche) vereinigt, für welche am St. Gallentage 
(16. October) 1479 neue Satzungen aufgestellt wurden?) Dieselben lauteten: 
Zum Lobe Gottes, zu Ehren der Himmelskönigin Maria und aller Heiligen, 
besonders aber des „heiligen Nothhelfer und Himmelfürsten St. Anthoni als Haupt-
	        
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