Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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gestellten Broteinfuhr) gesonnen, sich in eine andere Zunft einzuverleiben, und 
solchemnach um einen gebräuchigen Abschied bei uns das Anlangen gethan hat, 
als haben wir dieses sein so billiges Begehren nicht verweigern, sondern neben 
williger Entlassung ihm diesen Abschied unter unserer Handwerksfertigung (jedoch 
derselben, auch uns anderseits unschädlich) ertheilen wollen. So geschehen zu 
Gmunden am 8. Monatstag Februari 1719."**) 
Die Zunftfahne, das sichtbare Zeichen der Zusammengehörigkeit des Hand¬ 
werks bei festlichen Anlässen, wurde 1629 durch Beiträge der Mitglieder von je 
1 fl. 30 kr. Rh., die noch gegenwärtig im Gebrauche befindliche Fahne zum Preise 
von 180 fl. C. M. 1828 neu angeschafft?) 
Das Siegel der Bäckerinnung ist nur noch in wenigen Abdrücken erhalten. 
Es ist rund, hat 32 mm Durchmesser, zeigt aus verschnörkeltem Schilde eine Vretze 
und am Rande die Umschrift: Peckhen-Sigil. zu. Gmunden.'") 
An Gebäcksformen wurden einst zu Gmunden erzeugt: Aus Waizenmehl 
das „Semmelgebäck", als „große »ud kleine Wecken, Zöpfen, Groschenlaibl, 
Kipfel, Zelten, Herndl, Beugl, Bretzen, Fleßl"; aus Roggenmehl die „Röckhl", 
dann „Batzen-, Fünfer- und Sechserbrotlaibe", d. i. ein Stück zu 4, 5 und 6 kr.") 
Bezüglich des Roggenbrotes ist übrigens zu bemerken, daß in früherer Zeit 
die Bürger ihren Bedarf au demselben zu Hause selbst erzeugt haben, woher wohl 
der noch heute übliche Name „Hausbrot" stammen dürfte. Demgemäß war »och 
1609 auf dein Rathhause für dessen Bewohner ein Backofen eingerichtet.") Es 
wurde aber schon im X VII. Jahrhunderte üblich, diese Broterzeugung unter Bei¬ 
stellung des Mehles den Bäckern zu überlassen, die für dieses „Bürgergebäck" (die 
„Burgerschüß'") von jedem Metzen der Mischung, aus dem 22'/2 Laib Brote 
wurden, 3 — 5, später 9 kr. „Bacherlohn" erhielten.'") 
Die vorerwähnten Brotgattungcn waren einst nicht nur in den Häusern der 
Bäcker, sondern auch ans den Brottischen zu haben, die sich auf dem Rathhans¬ 
platze befanden. Fiir deren Aufstellung hob das Frauenkloster Traunkirchen jährlich 
am Weihnachtsabende einen Grundzins von 6 — 8 „pfennwert Brots" ein, den 
um das Jahr 1360 die Bäcker „Wurm, Chnnrad der Hertlin Sun, 
Geureuter Heinrich, Herrn.an der Sw ab, Wern her wich Hers Sun, 
und Jäckel, Pilgrams Ei da in" entrichten mußten.") Im XVI. Jahr¬ 
hunderte bestimmte der Magistrat ein im damaligen Rathhanse, Rathhausplatz 
Nr. 4, befindliches Gewölbe als allen Bäckern gemeinsames „Brodhaus" oder 
„Brodladen", wofür jeder von ihnen jährlich anfangs 1 fl., dann 1 fl. 30 kr. an 
das Stadtkammeramt bezahlen mußte.'") Deu Brotverschleiß besorgte nun ein 
„Brvdsitzer" für alle gemeinsam. Er bekam hiefür von jedem Bäcker wöchentlich 
9 kr. Lohn, war ihnen aber mit 150 fl. Rh. cautionspflichtig.'") 
Im Jahre 1580 verfügte der Magistrat, daß künftig in der Fasten von 
allen Bäckern nur einer das „Beuglbrot" führen dürfe, uub (nennt der Aelteste 
anzufangen habe.") 1635 wurde ihnen „vergonstigt", daß sie nun zwei „Beugl" 
um 1 H, und eine „Bretzen" auch tmt 1 4 backen dürfen.") 
Die geschäftliche Concurrenz, welche die Bäcker in der Stadt von ihren 
Handiverksgenossen aus der Umgebung auszuhalten hatten, war durch eine in
	        
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