Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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an der Decke der Gaststube über dem Handwerkstische aufgehängt. Solche Hand¬ 
werkszeichen haben sich noch hie und da erhalten. Die Zusammengehörigkeit der 
Handwerker fand aber auch noch dadurch einen prägnanten Ausdruck, daß sich 
bet ihren Genossenschaften das weltliche mit dem religiösen Eleinente verband, 
und jede Innung für sich eine Art geistlicher Vereinigung (Bruderschaft oder 
Zeche) bildete. Jede derselben hatte einen gewissen Heiligen als Schutzpatron, 
dessen Gedächtnistag stets mit der kirchlichen Feier des Jahrtages verknüpft wurde. 
Manche Zunft besaß weiter auch einen eigenen Altar in der Pfarrkirche und ver¬ 
anstaltete gewisse Andachtsübungen bei demselben. Auch pflegten die Zunftgenosseu 
dem Sonntagsgottesdienste in der Stadtpfarrkirche stets nach dein Handwerke 
gesondert beizuwohnen,") und sich ebenso an Processionen, die regelmäßig am 
Frohnleichnamstage und an dem darauffolgenden Sonntage, dann am Tage des 
heil. Sebastian und Florian stattfanden, unter Vorantragung ihrer Fahnen und 
mit bestimmten Abzeichen versehen zu betheiligen. Auch wurden verstorbene Innungs- 
Mitglieder stets voil ihren Zechgenvssen zu Grabe getragen?) So lange das 
Traundorf zur Herrschaft Ort gehörte, waren auch die dort seßhaften Haudwerker 
beit Zünften derselben einverleibt, unb traten erst nach der Vereinigung jener 
Ortschaft mit der Stadt Gmunden den in dieser bestehenden Innungen bei. 
Es läßt sich nicht leugnen, daß diese Organisatioil des Handlverks, zum 
guten Theile auf den Grundsätze» der Selbsthilfe aufgebaut, in älterer Zeit sich 
trefflich bewährt hat. Nach lind nach verlor aber das Zlniftloesen unter dem 
Einflüße schlechter Zeitverhältnisse, die den Rückgang der Gewerbe bediligten, wie 
auch durch innere Zwistigkeiten unb den Egoismus der Mitglieder seine frühere 
Bedentung gänzlich. Auch die Reformen Kaiser Karls VI. unb Maria 
Theresias vermochten es nicht wieder aus seinem Verfalle zu erheben. Endlich 
schuf der Grundsatz einer freien Coucurrenz die „Gewerbeordnung" vom 20. De¬ 
cember 1859, welche die Auflösung der alten Handwerksinnungen verfügte. An 
deren Stelle hat erst die ain 15. März 1883 erschienene „Novelle zum Gewerbe¬ 
gesetz" wieder die „Gewerbegenossenschaften" errichtet, denen die Allfgabe zufiel, 
die alten Formen, Gebräuche unb Sitten des einst durch die Zünfte geregelten 
Handwerkslebens zum Theile verbessert und der Neuzeit angepaßt wieder ein¬ 
zuführen. Eiile nähere Schilderung der hiedurch geschaffenen Sachlage liegt außer¬ 
halb des Rahmens dieser Arbeit. Dagegen wollen lvir im Folgenden dasjenige, 
was uns über verschiedene (leider beiweitem nicht alle) Gewerbe actenmäßig über¬ 
lieferst und nicht schon anderweitig in diesem Buche verwertet worden ist, etwas 
eingehender besprechen?) 
Müller. 
Noch im Jahre 1521 waren, ivie aus einer Schenkungsurkunde hervorgeht, 
die Müller mit den Bäckern, deren Gewerbe bezüglich ihrer Erzeugnisse überhaupt 
in einem engen Zusammenhange stehen, zu einer Zunft vereinigt?) Erst später 
vollzog sich eine Trennung, ohne daß der Zeitpunkt derselbe» genauer angegeben 
werden kann; wir wissen nur, daß dieselbe 1605 als eine längst bestehende That-
	        
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