Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel, 
Bierbrauerei 
Dienstvermittlungen. . . . 
Elektricitäts - Actiengesellschaft 
Hebammen 
Kunstanstalten 
Notar 
1 
4 
1 
6 
2 
1 
Schweinschneider .... 
Theater (Sommertheater) . 
Thierarzt ...... 
Zahnärzte ...:.. 
Zeitungen 
Aus dem Vorstehenden") ergibt sich, daß in Gmunden die verschiedensten 
Bedürfnisse des einfachsten sowohl wie des verwöhntesten Haushaltes ihre volle 
Befriedigling finden können. Daß übrigens die Umgestaltung der Stadt Gmunden 
in einen Curort nicht wenig zur Hebung und Belebung der Gewerbe beigetragen 
hat, bedarf nicht erst des Beweises. Viele ihrer tüchtigen Vertreter, deren 
Leistungsfähigkeit auf deu verschiedensten auswärtigen, wie auch den örtlichen 
„Gewerbe-Ausstellungen" ganz besonders hervorgetreten ist, genießen einen be¬ 
deutenden Nus weit über das Weichbild von Gmunden hinaus, und nicht wenige 
von ihnen erfreuen sich wohlverdienter Beweise der öffentlichen Anerkennung. Sie 
alle aber namentlich auszuzählen, müssen wir uns ans naheliegenden Gründen 
versagen, und uns bloß auf jene beschränken, die sich mit der Erzeugung von 
wirklichen „Gmuudener Specialitäten" beschäftigen. Als solche aber betrachten 
wir gewiß mit Recht das altberühmte „Gmundeuer Geschirr" der Firmen 
Fötinger, Schleiß und Trauner, von denen die zweitgenannte auch in der 
Herstellung von Majolica Hervorragendes leistet, dann die Erzeugnisse der Blumen- 
handlung „Alpina" (Franz Floberger), endlich die prächtigen Mosaikarbeiten 
in Leder, Metall und Holz. In der ersteren Manier schafft die Firma Josef 
Wolf, königlich dänischer Hoflieferant, in den beiden letzteren namentlich der 
Möbeltischler Franz Wie sau er wahrhaft Gediegenes. 
Innrrngsroefen. 
Die Thätigkeit der meisten Gewerbe wurde einst, lvie überall, so auch in 
Gmunden durch das Princip des Genossenschaftswesens geregelt, indem eine oder 
mehrere Gruppen von Handwerkern sich zu „Zünften", auch „Handwerksinnungen" 
oder kurz „Handwerke" genannt, vereinigten. Diese beeinflußten auf Grund ver¬ 
briefter Rechte die Errichtung und Ausübung eines jeden Gewerbes in einschneidender 
Weise, sorgten für die Wahrung der Standesehre, verliehen ihren Lehrlingen den 
Freispruch, deu Gesellen die Meisterschaft, entschieden Streitigkeiten der Mitglieder 
untereinander und verhängten Strafen über dieselben?) Ihre Versammlungen 
hielten sie zu bestimmten Zeiten stets in einem und demselben Gasthause, der 
„Herberge", wo Wirt und Wirtin als „Herr Vater" und „Frau Mutter" für die 
Befriedigung der leiblichen Bedürfnisse sorgten. Dort befand sich auch stets das äußer¬ 
liche Zeichen der Genossenschaft, das „Handwerksschild". Dieser enthielt meist eine 
Darstellung verschiedener, für das betreffende Handwerk bezeichnender Verrichtungen 
oder Werkzeuge, war nicht selten mit Sprüchen und Bändern geziert und gewöhnlich
	        
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