Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Allerlei Schicksale, 
liegen"?) Noch war allerdings dies nicht der Fall, und die Stadt sammt Um¬ 
gebung seuchenfrei.. Zu Ende September aber wurde die Krankheit durch einen 
Beamten des Salzwesens, Hieronymus Härder, „der infieirter über den 
See daherkommen ist", auch in Gmunden eingeschleppt?) Als der Magistrat über 
dessen lind de» Tod eines Kindes erst Mitte October nach Linz berichtete, erhielt 
er vom Landeshauptmanne zunächst einen Verweis, daß er seiner Anzeigepflicht 
nicht früher nachgekommen und wurde unter Einem beauftragt, ans die „Säubrisi- 
keit" in den Häusern, Gassen und Plätzen zu achten, auch Niemand eher nach 
Linz reisen zu lassen, bis es in Gmunden „solcher Slicht halber sicher sei, in- 
massen bereits die Verordnung geschehen. Niemand von Gmunden in Linz ein¬ 
zulassen". Auch sei von drei zu drei Tagen ein genauer Bericht über den Stand 
der „laidigen Sucht", welcher Namen und Alter des Patienten, die Dauer der 
Erkrankung und etwaige Todesfälle zu enthalten habe, an jene Behörde einzusenden. 
Niemand dürfe „unbesichtigt und unbeschaut begraben werden, sondern der Stadt¬ 
richter soll eine gewisse Person verordnen, welche die Verstorbenen beschaue und 
ihm hierüber täglich Relation thue. Die Bäder und Schulen sind bis auf 
tveiteren Bescheid einzustellen"?) Vielleicht hatte man es eben diesen 
prophylaktischen Maßnahmen, die zum Theile noch in der neuesten Zeit Geltung 
haben, zu danken, daß die Epidemie diesmal keine größere Ausdehnung gewann, 
sondern bereits anfangs November wieder erlosch, und sohin auch die dreitägigen 
Berichte wieder eingestellt wurden?") Dafür war der Magistrat bei einem Pönale 
von 32 ungarischen Ducaten auch in Zukunft verpflichtet, periodische Sterblichkeits¬ 
berichte („Todtenzettel") wöchentlich an die Landeshauptinannschaft gelangen zu 
lassen.") 
Im Sommer 1606 trat die „Insertion" an mehreren Orten des Landes 
unter und ob der Ens auf und kam auch in die Nähe von Gmunden. Der 
Magistrat verfügte deshalb als Präventivmaßregel, „daß alsbald der Vrandtwein 
(d. i. dessen Verschleiß und Genuß) abgestellt, die rovoroncko! Schweine — dem 
hiesigen üblen Gebrauch nach — auf die Gassen zu lassen eingestellt, kein Obst 
in der Stadt, sondern außerhalb der Thore feilzuhalten erlaubt, das Ausgießen 
von allerlei Unsauberkeit auf die Gassen alles Ernstes verboten und die Uebertreter 
gebührlich bestraft werden sollen". Die „reverendo Schweine" aber, wie etliche 
Stadlväter für nothwendig erachtete», „ganz und gar aus der Stadt zu thuen" 
konnte sich der Magistrat wie auch in späteren Zeiten nicht entschließen?^) Auch 
jetzt stellte man übrigens an jedes Stadtthor einen Wächter, der die fremden 
Ankömmlinge um ihre Herkunft befragen mußte, und wenn sie aus einein inficirten 
Orte kamen, mindestens 1 bis 3 Tage nicht einlassen durfte?") Trotz alledem 
wurde die Seuche in das Traundorf eingeschleppt und starb an derselben zu 
Anfang November in einem Fischerhause eine Person. Auf das Verlangen des 
landesfürstlichen Salzamtmannes V. Spindler, der Stadtrath möge zu den 
anderen bereits kranken' Bewohnern dieses Hauses einen Bader verordnen, beschloß 
man, daß der Stadtbader oder der Bader in Traundorf innerhalb acht Tagen (!) 
zu diesem Zwecke einen Badknecht zu bestellen habe. Diesem solle ein eigenes 
Zimmer daselbst eingeräumt und er vom Magistrate besoldet tverden, wozu das
	        
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