Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Allerlei Schicksale, 
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„Anzeige. 
Die neue, alle staatlichen Verhältnisse umstaltende Zeit hat auch die 
Stellung des Staatsbürgers wesentlich verändert. Mit dem Absolutismus 
der Herrschergewalt hat die Bevormundung des Volkes ihr Ende erreicht. 
Selbständig und frei ist der Bürger berufen, an den öffentlichen An¬ 
gelegenheiten theilzunehmen, seine errungenen Rechte zu wahren und zu 
schützen. Nach dem gegenwärtigen, verkümmerten Bildungsstande des Bürgers 
im Allgemeinen dürste es aber vor Allem nöthig sein, erst seine Stellung 
zum Staate und seine Rechte kennen zu lernen, das Interesse an politischen 
Angelegenheiten zu beleben und dadurch allmählich die Intelligenz des Bürgers 
zu heben, und Gemeinsinn, Sinn für Recht und Gesetzlichkeit zu 
wecken. 
Daher dürfte ein Verein, der sich mittelst zweckmäßiger Lectüre und 
gegenseitiger freien Besprechung diese Aufgabe stellt, als eine zeitgemäße Er¬ 
scheinung gelten, und die Anzeige nicht ohne Anklang bleiben, daß ein diesen 
Zweck näher besprechendes Programm im Gasthause des Herr» Tisch zur 
Einsicht vorliegt. 
Gmunden, den 16. August 1848. 
Die Unternehmer."36) 
Dieses Programm37) hatte folgenden Wortlaut: 
„In Betracht der großen Reform der Zeit, der gänzlichen Umstallung 
aller staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse, und in Berücksichtigung der 
allgemein mangelhaften politischen Bildung des Bürgerstandes glaubt man 
im Sinne jedes denkenden, die Anforderungen der Zeit begreifenden Staats¬ 
bürgers zu handeln, wenn man gesonnen ist einen Verein zu gründen, dessen 
Zweck seyn soll: 
1. Belebung der Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten, Be¬ 
lehrung über die staatlichen Verhältnisse, über Pflichten und Rechte des freien 
Bürgers, die wichtigsten politischen Gesetze, Gemeindewesen, Gewerbe und 
Industrie u. s. w. mit einem Worte: Hebung der Intelligenz des 
B ü r g e r st a n d e s. 
2. Annäherung der verschiedenen Stände, Tilgung des Kastengeistes, 
Weckung des Gemeinsinnes, des Sinnes für Recht und Gesetzlichkeit. 
Die Unternehmer glauben diesen Zweck — wenigstens annähernd — zu 
erreichen 
a) durch gemeinschaftliche Vorlesungen gewählter Zeitschriften, oder anderer 
guter, dahin zielender Aufsätze, 
l>) durch Ideenaustausch in mündlichen freien Gesprächen, 
c) durch Versuche in geregelten Disputationen oder schriftlichen Aus¬ 
arbeitungen. 
Alles in: Wege der Conversation. 
Sie beabsichtigen dem zu Folge: 
Jeden Samstag bis spätestens 8 Uhr Abends in einem separaten 
Locale im Gasthause des Herrn Tisch sich 31t versammeln und laden hiermit
	        
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