Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Allerlei Schicksale. 
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Garantie der Erhaltung der bereits gegebenen und noch tveiters zugesicherten 
Freiheiten einer echten unb wahren konstitutionellen Regierung gewähren. 
Indem unser gütiger unb daher auch mit Recht geliebter Monarch den 
Volkswünschen huldigend am denkwürdigen 15. März uns Preßfreiheit und 
die Zusicherung einer konstitutionelle», also einer Regierungsweise gab, die 
das Volk in seine natürlichen Rechte wieder einsetzend ihm den Antheil an 
Gesetzgebung gewährte, welchen die aus seiner Wahl hervorgehenden Ab¬ 
geordneten daran zu nehmen haben werden, konnte er uns keine bessere 
Bürgschaft für den heiligen Ernst seines Willens als durch die allgemeine 
Bewaffnung der Nation, die in der Errichtung der National-Garde liegt, 
gewähren. 
Wenn man dem Kinde das schneidende Messer fern hält, damit es sich 
nicht verletze, so bevormundet man den Unmündigen, dem der richtige Gebrauch 
nicht zugetraut iverdeil kann. Wenn man dem freien Manne das Schwert in 
die Hand gibt, so vertraut man ihm, daß er seine Rechte und die Rechte des 
Staates, dem er als freier Bürger angehört, vertheidige, bewahre und erhalte. 
Vertrauen verlangt und erweckt wieder Vertrauen, hat inan uns die 
Waffe anvertraut, so ist es an uns zu zeigen, daß wir würdig sind, sie zu 
führen, daß wir uns bewußt sind dessen, was wir zu vertheidigen, zu 
bewahren haben. 
Je freier die' Verfassung des Volkes ist, um so höher muß die Achtung 
vor den Gesetzen stehen, denn um so weniger Dämme der Fluth der Leiden¬ 
schaften, den kreuzenden Interessen der ungemessenen selbstsüchtigen Wünsche 
entgegenstehen, um so fester müssen diese Dämme stehen, die ihren sichern 
Grund allein in der Ueberzeugung finden, die der rechtliche Staatsbürger für 
ihre Nothwendigkeit, für ben Bestand eines gesicherten Zustandes und mit 
ihm für das wahre Wohl des gemeinsainen Vaterlandes in seiner Brust hegt. 
Die plötzliche Umwandlung unserer Staatsverfassung hat zahllose Wünsche 
und Begehren in Vielen hervorgerufen, die mitunter über die Gränze eines 
geordneten Staatsverbandes hinausreichen, sie hat selbst in dem Verkennen 
wahrer Freiheit, Unordnungen und Ruhestörungen zur Folge gehabt, sie hat 
aber eben dadurch auch das Institut der National-Garde als einen Verein 
gesinnungstüchtiger Männer hervorgerufen, denen der Staat vertraut, daß sie 
jene ungeregelte Fluth in den Gränzen erhalten, und jene Ruhe sichern werde, 
die zur gründlichen und wohl überlegten Umwandlung unserer Negierungsfvrm 
jetzt mehr als zu irgend einer Zeit nöthig fällt. 
Dieß ist denn auch unsere nächste Aufgabe, da noch kein äußerer Feind 
unseren häuslichen Herd bedroht, und wiewohl nur erst der rechtliche Bestand 
der National - Garde und der Umkreis ihrer Thätigkeit, jedoch »och nicht ihre 
völlige Organisation vom Staate ausgesprochen ist, ist uns bereits die ehren- 
werthe Pflicht auferlegt, Ruhe unb Sicherheit in unserer Umgebung mit 
vereinten Kräften aufrecht zu erhalten. 
Die Bevölkerung unserer Stadt und unserer Umgebung hat bisher 
einen Sinn für Ordnung und Gesetzlichkeit bewährt, der uns der Sorge
	        
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