Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Allerlei Schicksale. 
Verwegen droht er selbst un§ wieder, 
Zerstöret wird sein Gciselplan. 
(Sin heilig Feuer treibt uns alle. 
Uns alle wappnet hoher Sinn. 
Er stieg, damit er tiefer falle. 
Er fällt, der Menschheit zum Gewinn." 
Anno 1848. 
Nach Beendigung der Befreiungskriege (1815) gieng das Streben der öster¬ 
reichischen Regierung unter Metternich ausschließlich dahin, die Souveränitüts- 
rcchte') des Monarchen (Frailz I.) ungeschmälert aufrecht zu erhalten. In 
Befolgung dieses Grundsatzes sollte der Kaiserstaat nicht bloß ein Bollwerk gegen 
die Revolution, sondern auch ein Danun gegen die Reformbestrebungen der schon 
damals in vielen Ländern Europas immer stärker ailftretenden „freisinnigen" 
oder „liberalen Partei" sein, welche den starren Absolutismus beschränken und 
die Ertheilllng von Constitutionen herbeiführen wollte. Auch die Regierung des 
Kaisers Ferdinand (seit 1835) brachte hierin keine Veränderung. Noch immer 
blieb „die Reichsgesetzgebung eine ausschließliche Domäne des Monarchen, die 
Gerichtsbarkeit über den zahlreichsten Stand, nämlich den Staild des mittleren 
und kleinen Grundbesitzes war in den Händen von Privaten, der Herrschafts¬ 
besitzer, die höheren Civil- und Militärstellen in der Regel voll Adeligen aus¬ 
gefüllt. Die wohlhabende, gebildete Mittelclasse (Gewerbetreibende, Kaufleute, 
Juristen, Professoren, Aerzte u. s. w.) rangirte in politischer Hinsicht in die 
misera contribuens plebs. Diese politische Rechtlosigkeit begleitete ein Polizei- 
system, lvelches allgemeine Mißbilligling fand. Die Herausgabe voll Büchern und 
Zeitschriften stand unter strengster Aufsicht und mit Argusaugen wurde darüber 
gewacht, daß nicht Schriften vom Auslande hereinkamen, welche reformatorische 
Ideen über staatliche Angelegenheiten enthielten". Hievon gibt das Folgeilde ein 
Beispiel: Der Stadtschullehrer zu Gmunden, Alois Beistorfer, und der 
Papierfabrikant I. E. Forsting er daselbst waren beim k. k. Kreisamte in Steyr 
im November 1846 um die Bewilligung zum Bezüge der 9. Auflage des Brock- 
haus'schen Conversatiouslexikons eingeschritten. Ehe ihnen dieselbe ertheilt ivurde, 
mußte der Districtscommissär von Gmunden, Shndicus D u s ch e r, „über die staats¬ 
bürgerliche, moralische und wissenschaftliche Haltung der genannten Individuen" 
an das Kreisamt berichten, was mit dein Beifügen geschah, „daß nicht entfernt 
zu besorgen ist, daß sie das gebetene Werk zur Verbreitung gefährlicher Grund¬ 
sätze mißbrauchen werden"?) Politische Vereine und Zusammenkünfte waren 
selbstverständlich verboten. Wer den bestehenden Zustand mißbilligte »nid den 
Wunsch nach constitutionellen Einrichtungen laut werden ließ, wie sie gegenwärtig 
gelten, wanderte in den Kerker. „Das, was heutzutage als politische Tugend gilt, 
nämlich die Bethätigung der constitutionellen Gesinnung, wurde damals als
	        
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