Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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XVI. Jahrhunderts von jedem Metzen 2 -9) „Stadtgeld" einzufordern begonnen, 
welche Abgabe, falls das Getraide in einem städtischen Gebäude untergebracht 
war, anfänglich in die Tasche des Richters, nachmals aber in das Kammeramt 
floß. 1511 wurden über Beschwerde der Hallstätter diese und die anderen 
Kammergutsbewohner durch Kaiser Max I. von der Entrichtung jener Taxe 
befreit und dieselbe nur noch von den „Ausländern" eingeholten.^) 
Zur Vermeidung aller Uebervortheilung wurde das Getraide den Käufern 
von „geschworenen Messern", die zugleich als Rathsdiener im Dienste der Stadt 
standen, in die Säcke eingemessen. Dies geschah ausschließlich nach dem einheit¬ 
lichen, auf dem Markte allein gütigen Maße, dem schon früher beschriebenen 
Gmundener Metzen/") und war umso nothwendiger, als in früherer Zeit im 
Lande die verschiedensten Hohlmaße existirten und beispielsweise im Traunviertel 
Alter Gmundener Ätadtmctzen. 
allein neben dem Gmundener, noch der Ebersberger, Enser, Reinthaler, Steyrer 
und Weyrer Metzen Giltigkeit hatten/") 
Trotz aller Gegenmaßregeln, die von altersher in Gestalt von allerlei 
„Ordnungen" erflvssen waren, gelang es den Behörden nicht immer, den Wochen¬ 
markt von gewissenlosen Speculanten frei zu halten, die das Getraide nach 
Möglichkeit auskauften und nur mit einem hohen Gewinne wieder losschlugen. 
Daß durch dieses Gebahren die meisten Marktbesucher, insbesondere aber die dem 
Stande der Salzarbeiter angehörigen Käufer oft nur mit großen Opfern, manchmal 
aber gar nicht in der Lage umrat, ihren Getraidebedarf zu decken, ist wohl be¬ 
greiflich. Dieser „eigennützige Fürkauf" ivar auch durch die 1524 erfolgte Aus¬ 
stellung eines ärarischen „Traidthandlers" nicht abzubringen, der die Aufgabe 
hatte, eine gewisse von ihn: auf Rechnung des Salzamtes ertvorbene Getraide- 
menge nur au die Kammergutsarbeiter zu verkaufen. Ettdlich suchte die Regierung 
1563 denselben Zweck dadurch zu erreichen, daß sie mit der Stadt Gmunden einen 
Vertrag wegen Errichtung eines Getraidekastens abschloß, aus dein „der artn' 
gemeinte Mann nicht allein bei dem Salzivesen zu Hallstatt, sondern auch zu 
Aussee und den andern zugethaneit Fleckett jederzeit, es sei zti wohlseilen oder
	        
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