Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
Die im Marktverkehre üblichen Maße haben wir bereits früher kennen 
gelernt. Hier fei mir bemerkt, daß der Magistrat für Gewichtsbestimmungen aller 
Art in einem Gewölbe des Rathhanses eine öffentliche Wage, die „Stadtwage" 
bereithielt, die von den Käufern und Verkäufern gegen eine geringe Vergütung 
benützt werden konnte. Diese betrug 1679 von jedem Centner 10 4?) Das sich 
hieraus ergebende Gefälle wurde später auf je sechs Jahre zu Gunsten der Stadt¬ 
cassa verpachtet, was z. B. 1795 rund 51 fl. per Jahr eintrug?) Diese Wage 
wurde 1855 durch eine „Brückenwage" ersetzt, und lvird deren Bedienung auch 
heute noch durch einen Pächter besorgt. Neben der Stadtwage gab es eine eigene 
„Fischwage", die gewöhnlich ebenfalls verpachtet wurde. Der Pächter erwarb 
hiedurch zugleich das Recht des Karpfenhandels?) 
Eine weitere Einnahme für die Stadtcassa erzielte man durch Einhebung 
einer Abgabe von allen zu Markte gebrachten Victualien und anderen Waaren 
nach einem bestimmten Tarife. Dieses Gefälle, „Accise" genannt, wurde gleichfalls 
stets verpachtet und hiefür z. B. 1818 ein Zins von 608 fl. E. Sch. ein- 
genommen?) 
Die Waaren, welche auf den Wochen- und Jahrmärkten feilgeboten wurden, 
bestanden in Lebensmitteln jeder Art, wie auch in den verschiedensten Prodncten 
des einheimischen und fremden Gewerbfleißes. Um davon nur das Wichtigste 
anzuführen, sei erwähnt, daß namentlich der Tuchhandel in den Händen aus¬ 
wärtiger Geschäftsleute lag, und meist von Kaufleuten aus Linz, Wels, Steyr, 
Wien, ja auch aus Böhmen und Italien betrieben wurde?) Von auswärts 
gelangten auch viel Geschirr, insbesondere aus Böhmen, und ebenso viele Holz¬ 
waaren zu Markte, wovon hauptsächlich die Viechtau und nicht minder die zu 
Pettenbach bestehende „uralte Zunft und Handwerk der Drexler und Rocken¬ 
macher", deren Specialität die Erzeugung von Spinnrocken war, den größten 
Theil der Waaren beistellte?) 
Noch ist zu erwähnen, daß die Märkte ausnahmslos nur an Wochentagen 
stattfinden durften, wie den» noch am 19. März 1631 ein Hofkammerbefehl 
erfloß, der das Abhalten derselben an den Feiertagen strenge untersagte?") 
Der Wochen markt wurde „von Altersher" an jedem Dienstage ab¬ 
gehalten und im Einvernehmen mit dem Salzamtmanne nur dann auf einen 
anderen Tag derselben Woche verlegt, wenn auf den Dienstag ein Feiertag 
fiel.") Das Marktprivilegium des Kaisers Franz I. vom 6. December 1830 
bestimmt für diesen Fall stets den darauffolgenden Wochentag.") In welchem 
Jahre dieser Markt in seiner regelmäßigen Wiederkehr zuerst eingeführt wurde, 
ist nicht nachweisbar. Es ist aber sicher anzunehmen, daß das Bedürfnis, auf 
diesem Platze wöchentlich einen Markt abzuhalten, schon bestanden hat, bevor noch 
Gmunden zur Stadt erhoben worden ist, ja daß dieser wichtige Markt, wie dies 
auch anderwärts der Fall gewesen ist, geradezu den Anstoß dazu gegeben hat, daß 
Gmunden aus einem Marktorte sich zur Stadt entwickelt hat.'") 
Das Symbol des landesfürstlichen Marktbannes für den Wochenmarkt war 
eine Fahne, die anfänglich nur für die Zeit des Marktes ausgesteckt, später aber 
als Wahrzeichen der Stadt, als deren „Weichbild", d. i. „Stadtbild", dauernd
	        
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