Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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jährlich 3 fl?) Von diesem Handwerke hat sich ein Siegel erhalten, das rund 
ist, 42 mm tut Durchmesser hat, ein Wagenrad und Hufeisen aufweist und die 
Umschrift trägt: Vereinigtes Handwerk der bürgerl. Hufschmiede und Wagner 
1829. Von den zu Gmunden ansässigen Schmieden zahlte bis zu Beginn des 
XIX. Jahrhunderts der Schmied in der Badgasse für seine Werkstätte, die 
städtisches Eigenthum war, einen Jahrespacht an das Kammeramt, der 1618 
4 fl., 1626: 6 fl., 1779: 10 fl. betrug?) 
Faßzieher. 
Die Innung der Faßzieher wird bereits 1606 erwähnt, ohne daß uns 
deren in jener Zeit bestehende Satzungen überliefert worden wären?) Wir wissen 
nur, daß dieses Gewerbe damals von zwei Meistern betrieben worden ist?) Die 
Geschäftsbefugnisse der Faßzieher wurden 1728 vom Magistrate neuerlich dahin 
bekräftigt, daß sie allein berechtigt seien, alle Arten von vollen und leeren Fässern 
wie auch Kallsmannsgüter lind Ballen jeder Art, die zlir Stadt gebrachten Viechtauer 
Waaren mitinbegriffen, ferner die „Tobakhtrnhen, Bleiplatteu lind wälischeu 
Waaren" auf- oder abzuladen?) Am 2. Jänner 1729 errichteten sie, „da 
zwischen ihnen jezuweillen ein oder ailderes Mißverständnis unterloffeu", eine 
neue „Brllderschastsordnling", der Folgendes zu entnehmen ist?) 
Die Herberge befand sich bei einem Bürger der Stadt. Dort war auch die 
mit drei Schlössern versperrte Lade zur Verwahrung der Urkunden und Geld¬ 
beträge untergebracht, zli der je einen Schlüssel der Herbergsvater, dann der 
ältere und jüngere Zechmeister oder Vorgeher in Händen hatten. Letztere waren 
a>lch verpflichtet, über den Eingang der Anflaggelder lind Strafgebühren jährlich 
Rechnung zu legen. Stets am Vortage „des zarten Frohuleichnambs'" wurde auf 
Kosten der Jnnuugslade zur Ehre Gottes und der allerseligsten Jungfrau Maria 
iil der Pfarrkirche eine Messe gelesen. An dieser wie an dem hiebei stattfindenden 
Opfergange mußten sich alle Brüder, bereu Zahl damals acht betrug, ebenso 
geiviß betheiligen, lvie an dem Hochamte xuib der Processiou am Frvhnleichnams- 
tage selbst. Wer ohne erhebliche Ursache ausblieb, zahlte zur Lade 15 kr. Strafe. 
Am letztgeilanntell Tage wurde auch auf der Herberge stets der Jahrtag ab¬ 
gehalten, „dainit der Herbergsvater nicht gar allßer allein Nutzen gelassen lverde"; 
denselben mußten bei sonstiger Strafe voll 30 kr. gleichfalls alle Mitglieder be- 
sllchen. Ebeilso mußte» alle Hochzeiten von Zunftgenossen auf der Herberge 
gefeiert werden. Daselbst wurde auch einmal im Monate die „gewöhnliche 
Auflag'" gehalten, wobei jeder Bruder 3 kr. zur Lade geben inußte. Bei dieser 
Gelegenheit sollten auch alle Klagen vorgebracht lverden, die ein Mitglied gegen 
das andere hatte. Wer etlvas derartiges verschwieg, zahlte 15 kr. Strafe. Bei 
allen diesen Zusammenkünfteil ivar es ferner bei einer Strafe von 17 kr. unter¬ 
sagt, den Herrn Vater, die Frau Mutter, ihre Kinder oder Dienstboten mit Schimpf¬ 
worten zu beleidigen. Nicht minder ivar alles Gotteslästern, Schelteii und Fluchen 
in- oder außerhalb der Herberge strenge verboten, und wurde jede Uebertretung
	        
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