Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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einen anderen Lehrling aufzudingen. Der Freigesprochene aber konnte nicht eher 
Meister werden, bevor er nicht drei Jahre hier gearbeitet hatte oder ebensolange 
auf der Wanderschaft gewesen war. Verarmte Meister oder kranke Gesellen hatten 
Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Ladevermögen, die jedoch rückersetzt 
werden mußte, wenn dies dem Betheilten möglich sein sollte. Jni Falle ein 
Meister oder Meisterin, eines ihrer Kinder oder ein Geselle starb, war das ganze 
Handwerk verpflichtet, de» Leichnam „nach christlicher Ordnung und Handwerks¬ 
gewohnheit ehrlich zur Erden begleiten und bestatten zu helfen". 
Außer dieser Urkunde hat sich vom Handwerk der Gmundener Drechsler 
noch ein Siegel erhalten; dasselbe ist rund, hat 34 nun im Durchmesser, trägt 
im Wappen die Darstellung einiger Handwerkserzeugnisse und endlich die Um¬ 
schrift: Des Drexlerhandwerk in der Etat Gmun: 1600?) 
Den in der Herrschaft Ort ansässigen Drechslern, im Ganzen zwölf, wozu 
auch die i» Traundorf befindlichen gehörten, hatte 1563 Gotthard Herr von 
Scherffenberg zu Ort im Traunsee und Waldtpach eine Handwerks- 
ordnnng verbrieft?) Sie stimmt im Wesentlichen mit der vorangeführteu überein, 
und unterscheidet sich von ihr nur darin, daß zur Erlangung des Meisterrechtes 
die Anfertigung eines Meisterstückes nicht verlangt, wohl aber die Veranstaltung 
eines Meistermahles und der Erlag von 2^4 festgesetzt wurde, daß das Hand¬ 
werk keine Herberge besaß, sondern seine Zusammenkünfte im Halste des älteren 
Zechineisters hielt, daß feilt Meister länger als einen Monat unverheiratet bleiben 
und daß es keinem von ihnen erlaubt sein solle, nach dem Freispruch eines Lehr¬ 
lings vor Ablalif von drei Jahren einen anderen aufzudingen. 
Im Jahre 1614 vereinigten sich die Drechsler in der Stadt mit denen in 
Traundorf und der Herrschaft Ort überhaupt zu einer Zunft, für die vom Magistrate 
ein neuer „Artikelsbrief" aufgerichtet wurde, der aber nicht mehr vorhanden ist?) 
Die Innung umfaßte überdies alle Drechsler des übrigen Salzkammergutes, und 
lveiterhiu die zll St. Konrad, Scharnstein, Grünem, Kirchdorf, Kremsmünster, Hall, 
Losensteinleithen, Gallneukirchen, Timelkam, Schörfliilg, St. Georgen, Unterach 
und Mondsee ansässigen Meister. Im Jahre 1761 wurde dieselbe als eine 
„Filiallade" der zll Linz befindlichen „Hauptlade" einverleibt liild verpflichtet, 
stets die Hälfte von allen Auslaggelder», dann der aus dem Aufdiugen und 
Freisagen der Lehrlinge, wie aus dem Meisterwerden sich ergebenden Gebühren 
an diese unter genauer Rechnungslegung abzuführen?) An Auflaggeld oder Jahr¬ 
schilling zahlte jeder Meister 30 kr., jeder Geselle 12 kr. Das Aufdingen eines 
Lehrlings kostete 2 st., das Freisageil 3 fl., das Meisterwerden 5 fl. C. M. Der 
Beisitzcommissär bezog für seine Mühewaltung jährlich 2 fl. ans der Zechlade?) 
Seit dem Jahre 1827 wurden aus dieser auch die Krankenkosten für die Gehilfen 
bestritten, da sich diese verpflichtet hatten, daß zu diesem Zwecke ein jeder jährlich 1 fl. 
zur Lade bezahlen wolle?) 1825 erhielt die Drechslerzunft eine neue, noch vorhandene 
Fahne, zu der die beiden Bilder von dem pensionirten k. k. Hofschauspieler Sange 
in Wien gegen Bezahlling von 62 fl. E. Sch. gemalt worden sind?) 
Mit den Erzeugnissen des Drechslerhandwerks zu Gmunden wurden die viel¬ 
gestaltigen Bedürfnisse der Hallshaltungen und Landwirtschaft in ausreichendem
	        
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