Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
Zunft hatte den heil. Leonhard als Schutzpatron, und begieng dessen Jahrtag 
(6. November) mit einer feierlichen Messe. Die üblichen Versammlungen fanden 
viermal im Jahre statt, was man das „Quatemberhalten" nannte. Hiebei kam 
es häufig zu einer „Nachzeche". Jeder fremde Geselle, der hier keine Arbeit fand, 
erhielt aus der Lade ein Geschenk von 8 kr., das nachmals in die Verabreichung 
von einer Maß Bier und einem Kreuzerbrot auf der Herberge umgewandelt wurde?) 
Die Tischler nahmen keinen Gesellen zuni Meister an, der nicht zuvor „auf dem 
Handwerk gewandert war"?) Im Mai 1606 beschwerten sie sich beim Magistrate, 
daß ihnen ein unter der Herrschaft Weher ansässiger Concurrent „in die Stadt 
hereinarbeite", was ihren Artikelsbriefen zuwider sei. Die Behörde entschied, daß 
jenem, falls sie ihn wieder mit einer solchen Arbeit antreffen würden, diese durch 
die anderen Tischler genommen 
und er selbst, wenn er im Be¬ 
reiche der Stadtgerichtsbarkeit 
betroffen werde, durch einen 
ihnen zur Verfügung gestellten 
Gerichtsdiener arretirt werden 
solle?) Im Jahre 1762 wurde das 
Tischlerhaudwerk zu Gmunden 
auf Grund der von Kaiserin 
Maria Theresia, ddo. Wien, 
7. August 1762 erlassenen all¬ 
gemeinen Satzungen mit den 
übrigen im Lande ob der Ens 
befindlichen Zünften dieser Art zu einen: „Landhandwerk" vereinigt, dessen Haupt¬ 
lade sich zu Linz befand?) Infolgedessen trennten sich nunmehr die Gmundener 
Tischler von ihren bisherigen zwei Zunftgenossen und bildeten für sich eine 
„Filiallade", deren Siegel noch vorhanden ist. Dieses ist rund, hat 29 mm im 
Durchmesser, trägt auf einem runden, reich verschnörkelten und von einer fünf- 
zackigen Krone überhöhten Schilde einiges Handwerkszeug und die Umschrift: 
Siegel des Tischlerhandwerks in der landesfürstlichen Stadt Gmunden, 1765. 
Zur Zunftlade zahlte jeder Meister jährlich 24 kr., jeder Geselle 16 kr. Auflaggeld?) 
Das Freisprechen eines Lehrlings kostete 3 fl. 12 kr., der Lehrbrief 3 fl., das 
Einschreiben eines Gesellei: als Zunstmitglied 17 kr. Für das Meisterwerden 
entrichtete ein Stadtmeister 24 fl., ein Gehmeister 10 fl.; letztere mußten überdies 
auch noch einen jährlichen „Schutzgroschen" (6 kr.) in die Lade geben. Die Hälfte 
aller dieser Gebühren floß in die Hauptlade zu Linz, au die überdies ein jeder 
neuaufgenounnene Meister das „Fordergeld", auch „Meisterthaler" genannt, in: 
Betrage von 1 fl. 30 kr. bezahlen mußte. Noch ist zu bemerken, daß auch die 
Gesellen eine eigene Sabe besaßen, in die ihre Auslaggelder eingelegt wurden, und 
daß sie unter sich Versammlungen abhielten, die von den: „Ladengeselleu" (dem 
Bewahrer der Lade und des Schlüssels) geleitet und einem Meister als „Beisitz¬ 
meister" überwacht wurden. 1848 hörten die Einzahlungen und damit auch die 
„Gesellenlade" zu bestehen auf?) 
Ännungszeichen der Tischler.
	        
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