Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 297 
oder 276 Centiier Salz auf Befehl des Königs Maximilian „im Eingang 
seines Regiments" von seinem Kammerschreiber Udalrich Stopl und Hans 
Gehr auf 10// festgesetzt worden, so daß also ein Fuder 10kostete. Als 
aber bald darauf Graf Heinrich Prueschiukh von Hardegg, Otto von 
Zclking llnd Christoph von Lichten st ein das Salzwesen zu Hallstatt „in 
Satz imb Bestand" bekommen hatten, erfuhr der Salzpreis daselbst eine Erhöhung 
auf 12 //4 per 1 ZZ und auf 12 H per $tiber.33) Diese Preissteigerung wurde 
von Kaiser Max I. trotz aller Gegenvorstellungen der Salzsertiger im Jahre 1511 
bestätigt, und blieb auch in der Folge aufrecht/") Erst im XVII. Jahrhunderte 
(1621) setzte man das „Fudergeld" auf 14, und dann auf 16 // A für 1 ZZ Fuder 
fest,33) ein Kaufpreis, welcher allmählich derart gesteigert worden ist, daß er z. B. 
1707 beim Bezüge des Fudersalzes von Hallstatt 21 fl. 17 kr., von Ischl 21 fl. 38 kr., 
von Ebensee 20 fl. 48 kr. Rh. betragen hat.33) 
Anfänglich kauften die Gmundener Bürger das zu ihrem Geschäftsbetriebe 
nöthige Fudersalz „am Stock" oder „an der Wurzen", d. i. zu Hallstatt entweder 
von den Inhabern der obenerwähnten „Bürgerrechte" oder direet von den 
dortigen landesfürstlichen Amtleuten, die überhaupt mit dein Vertriebe desselben 
betraut waren. Während die erstere Bezugsart allmählich aufhörte, wurde die 
andere im XV. Jahrhundert infoferne geregelt, daß nunmehr die genannten 
Amtleute alljährlich zu Weihnachten die nöthige Salzmenge je nach der Anzahl 
der Händler und der Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes berechneten und unter 
dieselben austheilten. Das auf diese Art in den Besitz der Käufer gelangende 
Fudersalz nannte man die „Theilfuder".") Hiebei genossen die Bürger von 
Gmunden vor den Bewohnern der drei anderen „Salzflecken" (Hallstatt, Lauffen 
und Ischl) auf Grund einer Verfügung des Herzogs Albrecht V. von Oester¬ 
reich, die nach dem Wortlaute der bezüglichen Urkunde noch vor dem Jahre 
1438 erflosseu sein muß, das Vorrecht, daß sie jährlich eine Anzahl von 150// — 
36.000 Stück Theilfuder unter allen Umständen miteinander erhalten mußten. Von 
Kaiser Ferdinand 1. wurde dieses Quantum dann auf jährlich 190// Fuder 
— 45.600 Stück erhöht.33) Es mag aber gleich hier erwähnt werden, daß diese Zu- 
theilung der Salzfuder nach Eröffnung der Sudwerke m Ischl und Ebensee auf¬ 
hörte, und deren Bezug dem jeweiligen Bedürfnisse des Einzelnen entsprechend sowohl 
betreffs des Ortes als auch der Quantität vollkommen freigegeben worden ist.33) 
Das in Hallstatt erkaufte Salz brachte man zu Schiffe die Traun und den 
See herab nach Gmunden. Diese Gepflogenheit erlitt nur dann eine Ausnahme, 
wenn im Winter wegen des niedrigen Wasserstandes in der oberen Traun das 
Salz auf Schlitten bis an das südliche Ende des Traunsees geschafft werden 
mußte?") Die Schiffbarkeit jener Flußstrecke wurde auf Befehl des Kaisers 
Max I. dadurch bedeutend verbessert, daß zu Anfang des XVI. Jahrhunderts 
der „wilde Lauffeu" oberhalb Ischl mit einer Winde zum Durchlässen der Schiffe 
versehen, und 1511 am Ausflusse der Traun aus dem Hallstättersee ein Schleußen- 
werk angelegt worden war. Diese Bauten, wie auch den übrigen Theil des Flusses 
vervollkommnete später im Laufe desselben Zeitabschnittes der schon früher 
erwähnte Jschler Waldmeister Thomas Seeauer mehr und mehr?')
	        
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