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Handel und Wandel. 297
oder 276 Centiier Salz auf Befehl des Königs Maximilian „im Eingang
seines Regiments" von seinem Kammerschreiber Udalrich Stopl und Hans
Gehr auf 10// festgesetzt worden, so daß also ein Fuder 10kostete. Als
aber bald darauf Graf Heinrich Prueschiukh von Hardegg, Otto von
Zclking llnd Christoph von Lichten st ein das Salzwesen zu Hallstatt „in
Satz imb Bestand" bekommen hatten, erfuhr der Salzpreis daselbst eine Erhöhung
auf 12 //4 per 1 ZZ und auf 12 H per $tiber.33) Diese Preissteigerung wurde
von Kaiser Max I. trotz aller Gegenvorstellungen der Salzsertiger im Jahre 1511
bestätigt, und blieb auch in der Folge aufrecht/") Erst im XVII. Jahrhunderte
(1621) setzte man das „Fudergeld" auf 14, und dann auf 16 // A für 1 ZZ Fuder
fest,33) ein Kaufpreis, welcher allmählich derart gesteigert worden ist, daß er z. B.
1707 beim Bezüge des Fudersalzes von Hallstatt 21 fl. 17 kr., von Ischl 21 fl. 38 kr.,
von Ebensee 20 fl. 48 kr. Rh. betragen hat.33)
Anfänglich kauften die Gmundener Bürger das zu ihrem Geschäftsbetriebe
nöthige Fudersalz „am Stock" oder „an der Wurzen", d. i. zu Hallstatt entweder
von den Inhabern der obenerwähnten „Bürgerrechte" oder direet von den
dortigen landesfürstlichen Amtleuten, die überhaupt mit dein Vertriebe desselben
betraut waren. Während die erstere Bezugsart allmählich aufhörte, wurde die
andere im XV. Jahrhundert infoferne geregelt, daß nunmehr die genannten
Amtleute alljährlich zu Weihnachten die nöthige Salzmenge je nach der Anzahl
der Händler und der Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes berechneten und unter
dieselben austheilten. Das auf diese Art in den Besitz der Käufer gelangende
Fudersalz nannte man die „Theilfuder".") Hiebei genossen die Bürger von
Gmunden vor den Bewohnern der drei anderen „Salzflecken" (Hallstatt, Lauffen
und Ischl) auf Grund einer Verfügung des Herzogs Albrecht V. von Oester¬
reich, die nach dem Wortlaute der bezüglichen Urkunde noch vor dem Jahre
1438 erflosseu sein muß, das Vorrecht, daß sie jährlich eine Anzahl von 150// —
36.000 Stück Theilfuder unter allen Umständen miteinander erhalten mußten. Von
Kaiser Ferdinand 1. wurde dieses Quantum dann auf jährlich 190// Fuder
— 45.600 Stück erhöht.33) Es mag aber gleich hier erwähnt werden, daß diese Zu-
theilung der Salzfuder nach Eröffnung der Sudwerke m Ischl und Ebensee auf¬
hörte, und deren Bezug dem jeweiligen Bedürfnisse des Einzelnen entsprechend sowohl
betreffs des Ortes als auch der Quantität vollkommen freigegeben worden ist.33)
Das in Hallstatt erkaufte Salz brachte man zu Schiffe die Traun und den
See herab nach Gmunden. Diese Gepflogenheit erlitt nur dann eine Ausnahme,
wenn im Winter wegen des niedrigen Wasserstandes in der oberen Traun das
Salz auf Schlitten bis an das südliche Ende des Traunsees geschafft werden
mußte?") Die Schiffbarkeit jener Flußstrecke wurde auf Befehl des Kaisers
Max I. dadurch bedeutend verbessert, daß zu Anfang des XVI. Jahrhunderts
der „wilde Lauffeu" oberhalb Ischl mit einer Winde zum Durchlässen der Schiffe
versehen, und 1511 am Ausflusse der Traun aus dem Hallstättersee ein Schleußen-
werk angelegt worden war. Diese Bauten, wie auch den übrigen Theil des Flusses
vervollkommnete später im Laufe desselben Zeitabschnittes der schon früher
erwähnte Jschler Waldmeister Thomas Seeauer mehr und mehr?')