Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

290 
Handel und Wandel. 
Mit der im Jahre 1825 erfolgten Verpachtung des Salztransportes auf 
der Tränn an eine auswärtige Unternehmung wurden die Gmundener Schisfleute 
aus dem ärarischen Dienste entlassen und verloren so ihre Eigenschaft als „kaiser¬ 
liche Arbeiter". Dies bedeutete für sie zunächst den Ausfall aller Nebenbezüge, die 
ihnen das Salzamt und die Gnade des Monarchen bisher gewährt hatte. Doch 
erhielten sie dafür wenigstens theilweise einen Ersatz, indem ihnen Kaiser Franz I. 
über ihr Ansuchen vermöge allerhöchster Entschließung vom II. Oktober 1826 
wöchentliche Gnadengaben von 20 kr. bis 2 sl. per Mann vom Beginne dieses 
Jahres angefangen bewilligte. Ein Theil von ihnen wurde aber, da man sie 
provisionirt und so den Stand der Schiffleute auf 27 Mann reducirt hatte, dieser 
Wohlthat nicht mehr theilhaftig."") Zu dieser schweren Beeinträchtigung der 
Erwerbsverhältnisse der Schiffleute kam nach wenigen Jahren eine zweite, nicht 
minder verhängnisvolle: die Eröffnung der Eisenbahn Gmunden—Linz, welche 
den größten Theil des Salztransportes an sich zog. Dieser empfindlichen Con- 
currenz konnten sich die Schiffleute umsoweniger erwehren, als durch die Los- 
lösung von dem ärarischen Dienstverhältnisse auch ihr sonstiges Gefüge gelockert 
tvorden war. Allerdings bildeten sie seither eine Privatgesellschaft, die „Schiffleut¬ 
compagnie", die hauptsächlich den erwähnten Pächtern des Salztransportes 
und nach diesen den Freihändlern ihre Dienste widmete/") aber sie entbehrten 
der einheitlichen Leitung, Die Zerwürfnisse, welche deshalb sowohl unter ihnen 
selbst als auch mit anderen Personen entstanden, brachten die Bruderschaft der 
Schiffleute dem Verfalle nahe. Auch sagten sich einige Mitglieder von ihr los 
und betrieben ihr Gewerbe auf eigene Faust. Dieser unleidliche Zustand dauerte 
bis zum Jahre 1847, in welchem sich die Schisfleute endlich unter Intervention des 
Shndicus Georg Dusch er, den sie selbst zu ihrem Commissär und Schiedsrichter 
erwählt hatten, vertragsmäßig zu Frieden und Einigkeit verpflichteten "^) und 
dem Magistrate Gelegenheit gaben, ihre alte Bruderschaft wieder neu zu beleben. 
Zunächst wurde über Antrag desselben vom k. k. Kreisamte in Steyr die Aus¬ 
übung der Schiffahrt von Gmunden nach Stadl als ein „Polizeigewerbe" erklärt, 
dessen Betrieb auch in Zukunft der Schiffleutbruderschaft zustehen soll. Diese 
besitzt ihrerseits alle Rechte und Verbindlichkeiten eines Schiffmeisters, ist aber bei 
Einforderung des Frachtlohnes an die bestehende Taxe gebunden und hat von 
ihrem Erwerbe die Steuer zu zahlen. Die Steurer übernehmen ein Fuhrwerk und 
führen es ab, u. zw. der Aelteste das erste, der Nächstälteste das zweite u. s. w., 
die übrigen Leute sind Hilfsarbeiter von mehr oder weniger untergeordneter Art. 
Die Bruderschaft wählt aus drei Jahre einen Steurer und einen Fahrer zu 
Zechmeistern. Alljährlich am Nicolaitage hat eine Versammlung stattzufinden, bei 
welcher die Aufnahmen in den Stand vor sich gehen. Hiebei ist zur Deckung der 
Auslagen ein Auflaggeld zu entrichten, das für den Steurer 20 kr., den Fahrer 
18 kr. und den Mehringer 15 kr. C. M. betrügt. Wer in den Stand der Schiff¬ 
leute ausgenommen wird, hat 1 fl. C. M., bei seiner Anerkennung als Schiffmann 
wieder so viel, »nd bei jeder Vorrückung zum Mehringer, Fahrer oder Steurer 
je 20 kr. C. M. zu bezahlen."") Diese Bruderschaft bestand 1853 aus 17 Manu, 
die zu Ende des genannten Jahres über ein Ladvermögen von 100 fl. 30 kr. C. M.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.