Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Handel und Wandel. 
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ungefähr 14 Tage vor Ostern, mit den Ferhen (Forellen) und Saibling um 
Simoni (28. Ociober) pflegt zu geschehen". Auch muW^ede Schlenßeneröffnung, 
die zu Zweckest der Schiffahrt geschah, seitens des Mautamtiis allen Müllern wil¬ 
der Traun bis an den Fall hinab mindestens einen halben Tag früher durch ein 
„Rennschiffel" angezeigt iverden, damit sie ihre Werke vor dem andringendes 
„Klauswasser" bechtzeitiff versichern könntest.^) 
Mit 1. Februar 1863 ivnrden die bisher von der k. k. Salz-, Material- 
und Zcugverwaltling in Gmunden gehandhabten Dispositionen über die Seeklanscn 
und deren Beiwerke dem k. k. Bezirksamte Wels, beziehungsweise der k. k. Strom- 
aufsicht unter Leitung des k. k. Bauamtes in Gmunden ausschließlich übertragen/'^) 
Gegenwärtig untersteht der k. k. St ro in aufseh er in Gmunden und der ihm 
untergebene Klauswärter daselbst dem k. k. Wasserbauamte in Wels. Weiterhin 
erließ die k. k. Statthalterei über mannigfache Beschwerden der Werksbesitzer an 
der Traun nach vorausgegangenen commissionellen Erhebungen 1868 eine besondere 
Vorschrift über diesen Gegenstand, der im März 1873 eine neue gefolgt ist.54) 
Für Benützung der Wasserstraße von Gmunden abwärts hob das Mautaint 
seit jeher ganz im Sinne der Straßenmauten und zu dem nämlichen Zwecke eine 
bestimmte Gebühr ein, die den Namen „Schuechgeld" führte, weil sie nach 
der Breite eines jeden Schiffes bemessen und von jedem Schuh derselben 4 ^ 
bezahlt untrbeii.55) Diese Abgabe wandelte man nachmals in die „W asse r- 
m a u t" um; sie lvnrde aber nun nicht mehr nach der Größe des Schiffes, sondern 
nach dessen Ladung berechnet und z. B. von jedem Centner Salz 1 kr. eingehoben. 
Die Zahlung geschah erst bei der k. k. Material- und Zeugverwaltung, ab 1863 
beim k. k. Steueramte/") In neuerer Zeit wurde dieses Wassermautgefälle seitens 
der politischen Behörde verpachtet, 1894 aber mit Zustimmung des k. k. Mini- 
steriums des Innern gänzlich aufgelassen, „iveil das geringe Pachterträgnis von 
jährlich 500 fl. eine weitere Einschränkung und Erschwernis der freien Schiffahrt 
nicht rechtfertigen würde"/'^) 
c) Fahrzeuge u n d M a tt n s ch a f t. 
Die auf dein See und der Traun verkehrenden Schiffe hatten je nach ihrer 
Verwendung seit jeher verschiedene Größe und Form. Ihnen allen, die in unserer 
Gegend ihre angestammte Heimat besitzen, ist der flache Boden gemeinsam, der sie 
in der Hauptsache von den großen und kleinen „Kielbooten" unterscheidet, die sich 
erst seit wenigen Jahrzehnten hier eingebürgert haben. Ihre älteste Form, die 
„aus der vorhistorischen Zeit noch »litten in die überfeinerte Gegenwart herein¬ 
ragt", ist das aus einem Baumstämme ausgehöhlte Ein baumschiff oder 
das „Einbäumel". Dasselbe ist in der Regel 10 m lang, vorne 50 — 60, rück¬ 
wärts 75 — 80 am breit, der Boden ist 7 —10, die nach oben convergirenden 
Seitenwände sind 4—6 cm dick. Zu seiner Fortbewegung dienen drei Ruder, 
die ivie bei allen übrigen heimischen Schiffsarten stehend gehandhabt werden. Das 
Einbäumel ist auf beut Traunsee dermalen nur noch in wenigeil Exemplaren
	        
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