Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
für deren Benützung einen eigenen Tarif festsetzte und die Ausübung des Plaka- 
tirungsgeschüftes ausschließlich der Firma Johann Hab ach er, Buchdruckerei, 
pachtweise überließ?"") 
2. Die Wasserstraße. 
a) Der See. 
In dein lebhaften Verkehre, dessen Mittelpunkt die Stadt Gmunden stets 
gewesen ist, bildete seit jeher die Wasserstraße einen wichtigen Factor. Als 
solche dienten der See und die Traun. Insbesondere war es der erstere, der i» 
Ermangelung einer durchgehenden Straße die Verbindung mit dein oberen Traun- 
thale einst nahezu ausschließlich vermittelte. Ueberhanpt aber vollzog sich zu jeder 
Jahreszeit auf beiden Wasserwegen der größte Theil des Verkehres und namentlich 
der Transport des Salzes und anderer Frachten in einem Umfange, mit dem die 
heutige Benützung dieser natürlichen Verkehrsmittel keinen Vergleich auszuhalten 
im Stande ist. Wir »vollen nun zunächst den Personen- und Waarenverkehr auf 
dem Trau ns e e etwas näher besprechen, behalten aber die Schilderung des Salz- 
transportes und Marktverkehres besonderen Capiteln bevor. 
Dem vorerwähnten Verkehre auf dem Traunsee diente hauptsächlich das 
sogenannte Urfahr (Ueberfuhr, liavigium). Dies war im Allgemeinen das 
Recht, Personen („kleines Urfahr") und Frachten („großes Urfahr") über irgend 
ein Gewässer zu befördern. Ans dem Traunsee stand dasselbe eigentlich nur der 
Herrschaft Ort als Eigenthümerin desselben zu. Doch betrieben das Urfahr, wenn 
vielleicht nicht auf Grund irgend eines' Rechtstitels, so doch gewiß als Ausfluß 
der Verkehrsnothwendigkeit außerdem noch das Kloster Traunkirchen (in diesem 
Orte selbst und zu Ebensee), die Herrschaft Ebenzweyer (in der „Seewies") und 
endlich die Stadt Gmunden?) 
Die Herrschaft Ort übte das Urfahrrecht durch ihren Unterthan, den 
Urfahrmeister an der Segcnbreit aus. Dieser hatte vertragsmäßig die aus¬ 
schließliche Befugnis, alle Getraide- und leeren Salzfuhren des Salzoberamtes, 
dann alle Personenschiffe desselben zu transpvrtircn. Außerdem stand ihm die 
Beförderung der von Gmunden ausgehenden beladenen und leeren Privatfrachk- 
schiffe, wie auch der Personen mit der weiter unten erwähnten Ausnahme nach 
alle» Richtungen zu?) Er stellte die hiezu nöthigen Schiffe selbst bei, bediente 
sich aber in neuerer Zeit zur Personenbeförderung auch eines dem Salzoberamte 
gehörigen Schiffes, das den seltsamen Namen „der Haidtvagen" führte, gegen 
Erlag einer Abnützungsgebühr von 24 kr. für jede Fahrt?) Zu Anfang des 
XIX. Jahrhunderts betrug die gewöhnliche Taxe für die Ueberfahrt einer Person 
von Gmunden nach Ebensee 1 fl. C. M?) 
Das Urfahrrecht der Stadt Gmunden erstreckte sich nur aus die 
Verfrachtung der Wochenmarkts-Getraideschiffe, dann der Weinfuhren, die für das 
obere Salzkammergut bestimmt waren, und endlich der Wallfahrerschiffe?) Dieses 
beschränkte Recht übte die Stadt bereits im XV. Jahrhunderte ans. 
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