Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
und Abschlaipfung der Rosse" nach Gmunden gebracht werden können?) Da solche 
Zustände einerseits eine Theuerung der Lebensmittel, die ja fast ausnahmslos 
auf dem Landwege nach der Stadt kamen, andererseits aber eine Verminderung 
der Salzausfuhr befürchten ließen, so war es stets auch im Interesse des landes¬ 
fürstlichen Salzamtes von Gmunden gelegen, in dieser Beziehung Abhilfe zu 
schaffen. Es verwendete hiezu einen Theil seiner Einkünfte ans der Salzmaut und 
ließ schon im X VI. Jahrhunderte namentlich die von Lambach, dann von Wartberg 
über Pettenbach und Kirchham nach Gmunden führenden Straßen „jederzeit auf 
Jhro kaiserlichen Majestät Unkosten wesentlich und baulich erhalten", und nur dann, 
wenn an einer derselben ein Neubau erforderlich war, wurden die anrainenden 
Grundherren von ihm „umb Robath und Hilfe" angegangen/') Aus dem gleichen 
Grunde betrieb das Salzamt 1694 die Erbauung einer Brücke über die Ager an 
der Straße von Gmunden nach Schwanenstadt, weil diese ebenfalls dem Salz- 
uud Getraidetransport diente. Ebenso leistete es 1762 den Unterthanen der 
Herrschaft Puchheim, über deren Grundstücke jene Salzstraße gieng, eine ent¬ 
sprechende Vergütung und drang 1768 in den Eigenthümer der genannten 
Herrschaft, „daß die Land- und Salzstraßen in wandelbaren Stand hergestellt 
werden"?) Weiterhin machte sich das Salzamt 1721 auch in der Nähe von 
Gmunden durch eine Verbesserung der nach Pinsdorf führenden Straße verdient, 
indem es mit einem Kostenaufwande von 1055 fl. Rh. die hölzerne, 100 " lange 
Brücke, die im Zuge der heutigen Bahnhofstraße (nächst den Häusern Nr. 45 
bis 51) das sogenannte „tiefe Thal" überspannte, abtragen ließ und durch Ab¬ 
graben des Berges von: „Bräugütel" (Traunleithen Nr. 4) nach abwärts und 
Aufschüttung eines Dammes einen neuen Straßenkörper schuf?) Endlich wurde 
von dieser Behörde auch noch die Traunbrücke zu Gmunden als deren Eigenthum 
in Stand gehalten. Wie es nun allenthalben im Lande üblich ivar, daß die Besitzer 
der verschiedenen Straßen für die durch sie geleistete Herhaltung derselben gewisse 
Mautgebühren einhoben 9) und aus dem gleichen Rechtstitel auch der Magistrat 
in Gmunden von allen fremden Wäge», die in die Stadt kamen, sich den so¬ 
genannten „Pflaster-" oder „Wagenkreuzer" zahlen ließ?") so nahm auch 
das Salzamt allen.Fuhrleuten, welche die Traunbrücke passirten, das sogenannte 
„Bruckgeld" oder „den Thorpfe nning" ab. Diese Gebühr betrug von jedem 
beladenen Wagen 1 4, von einem Karren oder Schlitten einen Heller.") Von 
Entrichtung derselben wurden 1518 die Gmundener Bürger durch Kaiser Max I. 
beziiglich „des Heu, Stroh, Mist, Holz, Stein und Kalk", sofern sie diese Materialien 
für ihren eigenen Hausbedarf zuführten, befreit.") In neuerer Zeit wurde diese 
Brückeumaut von drei zu drei Jahren verpachtet und gieng endlich durch den 
Ankauf des Kammerhofes und der Traunbrücke (1870) in den Besitz der Stadt¬ 
gemeinde über.") 
Der schlechte Zustand der Landstraßen brachte es wohl auch mit sich, daß 
die Personenbeförderung in früherer Zeit nur auf Reitthieren und in Sänften, 
nicht aber mittels Wägen stattfand. So kamen z. B. noch 1524 die Mitglieder 
der großen Commission, welche im Aufträge der Regierung das ganze Salzwesen 
zu „reformiren" hatte, durchwegs zu Pferde in Gmunden angeritten. Erst später
	        
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