Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
erzeugte, als auch erhandelte gewesen, und wir werden uns im Folgenden mit 
manchen derselben noch eingehender zu beschäftigen haben. 
Die vorstehende Handelsbesngnis war den Bürgern von Gmunden wohl 
schon im XIII. Jahrhunderte/') wie auch in der Folgezeit seitens der Landesherren 
durch verschiedene Privilegien gewährleistet worden, von denen wir mehrere im 
weiteren Verlaufe genauer kennen lernen werden, während andere wiederum 
leider verloren gegangen sind. Ans das einstige Vorhandensein dieser letzteren kann 
jedoch mit Bestimmtheit aus den Bestütigungsbriefen geschlossen werden, welche 
den Bürgern von den österreichischen Herzogen und deren Nachfolgern in den 
Jahren 1404, 1422, 1455, 1459, 1465, l493, 1522, 1565 n. s. w. ertheilt 
worden sind?) Doch mag gleich hier bemerkt lverden, daß in den meisten dieser 
Urkunden bloß ganz allgeinein von den „Brief und Handvest' über ihr (der 
Bürger) Handlung des Saltz's und ander' ir' Freiheit, Gnad' und Recht'" ohne 
nähere Specification die Rede ist. 
Von den erwähnten Privilegien war eines der wichtigsten das „Niederlags¬ 
recht", welches darin bestand, daß alle Frachtgüter ohne Ausnahme, die von 
auswärts kamen und für die nächste Umgebung der Stadt oder weiter entfernte 
Orte oder für das obere Traunthal bestimmt waren, in der Stadt Gmunden 
an der „befreiten ordentlichen Lad statt" vor ihrem Weitertransporte 
zu Wasser oder zu Lande niedergelegt werden mußten?) Daß hiemit mancherlei 
pecnniäre Vortheile verknüpft waren, liegt auf der Hand. Die Bürger wachten 
darum eifersüchtig über jenes Vorrecht und brachten jeden Versuch, die Ladstätte 
zu umfahren, sofort bei der Landeshauptmannschaft zur Anzeige?) Dies thaten 
sie z. B. 1582, als eine für das Kloster Traunkirchen bestimmte Ladung Weines 
zur Nachtzeit „an der Segenbreit" in Traundorf ausgeladen und sogleich über 
den See, eine andere aber „über Ehrnfeld" zu Lande dorthin geschafft worden 
war?) Ebensowenig duldeten sie die Umgehung ihrer Ladstätte durch die in 
Traundorf befindlichen Drechsler, welche um 1587 angefangen hatte», die in der 
Viechtau erhandelten Holzwaaren gleich „auf weitem See" von den Marktfuhren 
auf ihre Zillen überzulegen und „heimlicher Weise" in das Traundorf zu führen?) 
Auch durften alle in der Umgebung von Gmunden befindlichen Wirte ihren in 
Niederösterreich erkauften Wein keineswegs direct, sondern nur über die Stadt 
nach Hause bringen.'-') 
Die eingangs erwähnten Factoren waren auch dem Aufblühen der Gewerbe 
besonders günstig. Der lebhafte Verkehr, den jene im Gefolge hatten, gewährte 
der Bewohnerschaft reichlichen Verdienst und ebenso war auch die Bevölkerung der 
Umgebung, wie aus dem Folgenden hervorgeht, auf die Gewerbetreibenden in der 
Stadt zur Befriedigung ihrer diesfälligen Bedürfnisse angewiesen. Der Betrieb 
von Gewerben aller Art lag vorwiegend in den Händen der „Mitbürger"; doch 
war hinwiederum die Ausübung des Gastwirtsgewerbes ausschließlich ein Vorrecht 
des Bürgerstandes. 
Handelsmonopol und Gewerbebetrieb der Stadtbewohner hatten sich stets 
des ausgiebigen Schutzes der Landesfürsten zu erfreuen. Diesbezüglich befand 
sich Gmunden gleich anderen Städten wohl im Besitze eines sogenannten
	        
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