Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Unterricht und Erziehung. 
aus dem evangelischen Kirchainte eine „Verehrung" von 6 fl. Rh. erhielt."^) Die 
Thätigkeit dieser Leute blühte besonders während und nach dem dreißigjährigen 
Kriege, da es, wie schon erwähnt, mit der Stadtschule nicht zum besten bestellt 
war.2") Doch fand auch die spätere Zeit, wie wir gleich sehen werden, noch 
ähnliche Verhältnisse vor. Mit diesen Anstalten lagen die Stadtschulmeister in 
beständiger Fehde, weil sie ihnen „ihr wenig' und hartes Stückl Brod" nur noch 
mehr schmälerten. Sie nannten dieselben verächtlichen Tones nur die „Winkel- 
schulen", ihre Lehrer aber „Störrer" und „Frötter". Um deren Aufhebung bat 
1677 der Stadtschulmeister Klemmer den Magistrat, ob mit Erfolg, ist nicht 
bekannt?") Ein ähnliches Einschreiten bei derselben Behörde verband 1743 den 
Stadtschulmeister A. Hauseder mit der „Wittib Frau Maria Theresia von 
Frey, geborene Haydin von Dorff" als Inhaberin der Herrschaft Mühlwang. 
Es hatte nämlich schon einige Jahre zuvor der Stadtmaurermeister Simon 
Thalhamer seine pädagogische Ader entdeckt und „wider alle Gewohnheit und 
Art" öffentlich Schule gehalten. Ein Verbot des Magistrats ignorirte er aber 
gänzlich, und versammelte bereits so viele Kinder um sich, daß sie „an dreien 
Tafeln (Tischen) kaum mehr Platz und Raum hatten". Hiedurch würden, so führte 
jene Beschwerde aus, der Stadtschulmeister und „sein Collega im Plassauerhof" in 
ihrem Einkommen schwer geschädigt, aber auch die Kinder in der Erziehung sehr 
beeinträchtigt, da er ihnen alles durch die Finger sehe, weil er sonst keine Schüler 
bekommen würde, und da in dieser Winkelschule der Religionsunterricht gänzlich 
fehle. Aus das hin wurde der Maurermeister beauftragt, daß er sich „des Schul- 
haltens und Kinderlehrens bei schörfferem Einsehen enthalten solle"."') 
Die von Kaiserin Maria Theresia am 6. December 1774 erlassene 
„Allgemeine Schulordnung""2) blieb selbstverständlich auch auf die deutsche Schule 
in Gmunden nicht ohne Einfluß. Nach der neugeschaffenen Eintheilung des Schul- 
wesens in Normal-, Haupt- und Gemeine oder Trivialschulen,"") wurde dieselbe durch 
ein kaiserliches Rescript vom 20. Jänner 1776 als eine gemeine oder Tri vial¬ 
schule erklärt, die aber auch weiterhin, wenngleich nicht ossiciell den bisherigen 
Namen „Stadtschule" führte.'") Das im Jahre 1781 von Kaiser Josef II. 
allgemein eingeführte Patronat über die Schule kam in Gmunden, gleichwie über 
die Stadtpfarrkirche dem Landesfürsten zu."") Als „weltliche Vogt ei" der 
Stadtschule fungirte im Sinne einer am 5. Februar 1776 erflosseneu Regierungs¬ 
verordnung der Magistrat."") In dieser Eigenschaft hatte derselbe die „weltliche 
Schulaufsicht" zu üben, was durch einen eigenen „Ortsschulaufsehcr", gewöhnlich 
den Bürgermeister geschah. Die „geistliche Vogt ei" oder Schulaufsicht stand 
dem Stadtpfarrer zu."') Diese Bestimmungen wurden durch die am 11. August 
1805 erschienene allgemeine „politische Verfassung für die deutschen Schulen","^) 
welche im Uebrigen das Wesen der Stadtschule wenigstens äußerlich nicht tangirte, 
dahin abgeändert, daß nun der weltliche Ortsschulaufseher vom Magistrate im 
Einvernehmen mit dem Stadtpfarrer gewählt, und daß das Decanat Gmunden 
bezüglich der in demselben vorhandenen Schulen als „Schuldistriet" aufgefaßt, 
und für dieses einer der dort befindlichen Pfarrer (meist der Dechant) als „geist¬ 
licher Schuldistrictsaufseher" bestellt wurde."")
	        
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