Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Unterricht und Erziehung. 
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übrigens auch die Nutzung des Gartens zukam, der von einem Zaune umsäumt 
vor dem Schulhause gelegen war?) Der Unterricht wurde in zwei Lehrzimmern, 
der „unteren und oberen Stuben" ertheilt, woselbst je drei „Sitztafeln" (Tische) 
und vier bis sechs „lange Peukhcn" (Bänke) für die Schüler bereitstanden?) 
Es schienen sohin für einen dauernden Bestand der deutschen Schule alle 
Bedingungen vorhanden zu sei». Sie hörte aber schon im Jahre 1598, als die 
Gegenreformation auch die evangelischen Schulmeister vertrieben hatte und ein 
passender Ersatz für dieselben nicht zu finden war, zu existiren auf, und wurde erst 
1606 wieder ins Leben gerufen. In diesem Jahre wurde nämlich vom Magistrate 
über Vorschlag des Stadtpfarrers dem lateinischen Schulmeister „das Directorium 
über die teutsche Schnei'" übertragen und ihm freigestellt, dieselbe „durch einen 
Schreiber oder Junghmaister" zu versehen. Da aber dieser Mann hiezu keine 
Lust zeigte, so nahm man den vertriebenen „teutschen Schulmeister" Kaspar 
Udalrich Fledacher, der sich neuerdings gemeldet und mittlerweile „zur 
katholischen Beicht und Commuuion eingestellt" hatte, wieder auf?) Nun bestand 
also die deutsche Schule, ihres evangelischen Gepräges wenigstens äußerlich ent¬ 
kleidet, als eine katholische Anstalt wieder weiter. Aber nicht lange. Schon im 
Angust 1608, als die Bürgerschaft das evangelische Neligionsexercitium abermals 
eingeführt hatte, beeilte man sich auch die Stadtschule wieder mit evangelischen 
Lehrern zu versehen und ihr so in evnfessioneller Hinsicht den früheren Charakter 
wieder zu geben?) Auch hielten nun tvie vordem die lutherischen Predieanten 
daselbst ihre „Kinderlehren". 
Daneben bestand seit dem gleichen Zeitpunkte für die Kinder der katholisch 
gebliebenen Betvohner auch eine deutsche Schule, vermuthlich eine Psarrschule, an 
welcher aber der minderen Zahl ihrer Schüler entsprechend nur ein Lehrer, der 
katholische Martin Sannig wirkte. Gmunden besaß sohin damals drei 
Schulen: die lateinische, die evangelische und die katholische deutsche Schule.'') 
Zum Unterschiede von dieser letzteren hieß die „evangelische Stadtschule" 
auch kurzweg die „lutherische Schule"?") Sie behielt diese Eigenschaft bis zuiti 
13. October 1624, an welchem Tage, wie wir sehen werden, mit den evangelischen 
Geistlichen auch die lutherischen Lehrer der deutschen Schule vertrieben tuid dauernd 
durch katholische ersetzt worden sind. 
Der deutsche Schulmeister, auch Stadtschulmeister genannt, 
wurde stets vom Magistrate allein aufgenommen oder entlassen, bezog aber seine 
Besoldung nicht nur von diesem, sondern auch aus dem Zechamte der Pfarrkirche 
und dein landesfürstlichen Salzamte.") Seine Lehrthätigkeit überwachte übrigens 
nicht nur der Magistrat, sondern nach der Reformationszeit auch der Stadt¬ 
pfarrer, welchem dieses Recht 1675 vertragsmäßig gewährleistet tmtrbe. Dieser 
Bestimmung zufolge sollte dem Pfarrer, „obwohl der teutsche Schulineister dein 
Gotshaus mit keinem Dienst verpflichtet, vvii dem Magistrat aufgenominen unb 
besoldet wird, doch die Jnspectivn über sein' Lehr', ob dieselbe der Römisch 
katholischen Religion nit zuwider, in Alliveg gebühren, lind soll der Pfarrer 
ungehinderten Gewalt habe», ihm aufzutragen, daß er die Schulkinder fleißig zu 
der christlichen Lehr' führe und anhalte"?")
	        
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