Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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9ieItguin§genoffenfct)Ciften. 
Spiel mit Fleiß (absichtlich) selbst angerichtet hätten", blieben selbstverständlich 
nicht ohne Conseqnenzen. Zunächst sandte der Landeshauptmann Löbl am 
21. Mai seinen Secretär Gregorius Jordan zur Einleitung einer strengen 
Untersuchung nach Gmunden und trug sowohl dem Salzamtinaune als auch dem 
Stadtmagistrat im Namen des Kaisers „bei höchster Ungnad' und Strafe" auf, 
ihm alle mögliche Förderuug angedeihen zu lassen, und alle diejenigen, welche er 
namhaft machen werde, sofort „in solche starke Verhasst- und Verwahrung zu 
nehme», daß sich ihres Auskommens nit zu befahren" sei?"") Der Stadl Magistrat 
kam nun allerdings dem gemessenen Befehle nach und zog die Schuldigen ge¬ 
fänglich ein. Er lehnte es aber unter Hinweis auf die der Stadt zugehörige 
Civil- und Crimiualgerichtsbarkeit, welche unter allen Umständen unverletzt bleiben 
müsse, ganz entschieden ab, die seinem „Gerichtsstab" untergebenen Gefangenen 
über Begehren des Landeshauptmannes nach Linz zu schaffe», und erklärte, daß 
er schon selbst ein gehörig abschreckendes Exempel statuire» wolle. Auf diese 
Weigerung hin wurden Richter und Rath zur Verantwortung nach Linz citirt. 
Dort gelang es ihnen zwar, die Sache dahin ja schlichten, daß man von dem 
Auslieferungsbegehren Abstand nahm, dafür aber eine eigene Cominission nach 
Gmunden schickte, welche neben dem erwähnten Gregorius Jordan noch aus deut 
Hofrichter zu Wels, Leonhard Grundl, und Raphael Fraunholtz bestand. 
Diese inquirirten in der Sache „auf's allerschärfste", und fanden zunächst den 
Meßner schuldig, der denn auch zu einer Geldbuße von zehn Reichsthalern zur 
Anschaffung von zwei „taffetenen Fähnlein" für das Hochwürdigste verurtheilt 
wurde und einen schriftlichen Eid ablegen mußte, daß er einen solchen Frevel 
künftig unterlassen werde. Aber auch der Kaplan erhielt seinen Abschied, während 
der Thorwürtl des Herrn Aschpang von Wimsbach als Unterthan einer fremden 
Herrschaft nach Linz gebracht und dort noch im August desselben Jahres gefangen 
gehalten wurde.'"H Eine ähnliche Haltung wie der Stadtmagistrat nahm der 
Salzamtmann Christoph Hah den ein. Er weigerte sich nämlich ebenfalls, das 
von jener Untersuchungscommission gestellte Verlangen nach Auslieferung seiner 
zwei Unterbeamten, des Gotthard Bischer au er und Andrä Holzinger 
zu erfüllen, sondern nahm ihnen bloß das Gelöbitis ab, daß sie sich der Flucht 
enthalten und sich auf sein Verlangen jederzeit stellen werde». Er begründete 
dieses Verfahren weiter in einer schon am folgenden Tage an den Kaiser gerichteten 
Immediateingabe damit, daß das laudesfürstliche Salzamt sammt seinen Dienern 
einzig und allein nur der niederösterreichischen Kammer als „seiner eigenen Instanz 
mit Gehorsam und Respect" unterstehe; daß er durch seinen Diensteid verpflichtet 
sei, diesen Standpunkt zu wahren; daß die beiden Beschuldigten ein höchst wichtiges 
Amt bekleiden, und ohne schwere Schädigung des Kammergutes nicht so ohne- 
weiters entbehrt werden können; daß es denn doch nicht angehe, zwei erprobte 
kaiserliche Diener, von denen der eine (Vischerauer) überdies adelig sei, auf eine 
bloße feindselige Anzeige hin ohne vorausgegangene Untersuchung, die gewiß ihre 
Unschuld erweisen würde, gefänglich einzuziehen. Darum möge der Monarch den 
Auslieferungsbefehl des Landeshauptmannes erst dann in Kraft treten lassen, 
wenn die Angeklagten ordentlich verhört worden seien.108) Auch an den Landes-
	        
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