Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Cominunaler Haushalt. 
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Gemeindegesetz vom 17. März 1849 die Handhabe geboten,205) indem es im § 4 
ausdrücklich bestimmte, daß das Vermögen der einzelnen Gemeinden lvider ihren 
Willen nicht zusammengezogen werden dürfe. Von diesem Zugeständnisse machte 
die damalige Stadtvertretung von Gmunden um so eher Gebrauch, als sie befürchten 
mochte, daß mit der bedeutenden räumlichen Erweiterung ihres bisherigen Ver¬ 
waltungsgebietes und in Anbetracht des Umstandes, daß die neu angegliederten 
Gemeindetheile als solche kein Vermögen besaßen, nicht nur eine erhöhte Inanspruch¬ 
nahme ihrer angestammten öffentlichen Mittel, sondern gegebenen Falles auch eine 
Schmälerung des freien Selbstbestimmungsrechtes, über dieselben verbunden sein 
könnte. So kommt in finanzieller Hinsicht noch heute in diesem eigenartigen 
Vorbehalte des „städtisch bürgerlichen Sondervermögens" gewissermaßen der Fort¬ 
bestand des alten Gemeinwesens der Stadt Gmunden selbst innerhalb des 
neuen politischen Rahmens zum greifbaren Ausdruck. 
Durch jene conservative Einrichtung wurde die Leistungsfähigkeit der 
städtischen Finanzen nicht nur ungemindert aufrecht erhalten, sondern womöglich 
noch gesteigert und mittels derselben, wie schon oben bemerkt worden ist, zum 
Nutz und Frommen der Stadt und ihrer Bewohner vieles geschaffen, was bei 
einer etwa vorausgegangenen Zersplitterung jener Kräfte wohl kaum zur Reife 
gelangt wäre. Trotzdem kann man sich der Anschauung nicht verschließen, daß 
es für die Ortsgemeinde Gmunden in ihrer Gesammtheit sicherlich erwünscht 
gewesen wäre, wenn, vielleicht mit gewissen Einschränkungen zu Gunsten der 
Bürger, die Gütergemeinschaft zwischen den alten und neuen Gemeindegenoffe» 
schon gleich bei ihrer Vereinigung festgesetzt worden wäre. Ein Aufschwung der 
gesammten Ortsgemeinde kommt ja auch jedem einzelnen Theile derselben zugute, 
und thatsächlich haben sich unter diesem Gesichtspunkte die Anforderungen der 
neuesten Zeit (wir verweisen bloß auf die bereits vollzogene Ausdehnung des 
städtischen Gasrohrstranges über den Burgfrieden hinaus und auf die Erbauung 
der Fahrstraße in der Steuergemeinde Traunstein) bereits über die allzu ängstliche 
Behütung eines alten städtischen Vorrechtes hinweggesetzt. 
Es erübrigt nun noch kurz über die Vermögensverhältuisse der Orts¬ 
gemeinde zu sprechen. Diese besitzt gegenwärtig (Ende December 1897) in der 
Steuergemeinde Gmunden das Gebäude der Volks- und Bürgerschule sammt dein 
dazugehörigen Garten im Gesammtausmaße von 16 a 54 m2, in den Steuer- 
gemeinden Traundorf, Schlagen und Traunstein aber an Straßen und Wegen 
9 ha 33 a 81 m". Die Ortsgemeindecassa zieht ihre Einnahmen zum weitaus 
größten Theile aus der jährlichen Gemeindeumlage, daun aus dem Jagdrecht, 
den Sanitätseingängen imd verschiedenen anderen Empfängen. Die Gemeinde- 
umlage wird, nachdem sie durch viele Jahre 40 % vom direkten Steuergulden 
betragen hatte, seit dem Jahre 1896 mit 45°/g bemessen.200) Die Ortsgemeinde¬ 
cassa hat hauptsächlich aufzukommen für Verwaltungskosten, Erhaltung von Straßen 
und Wegen, Erfordernisse der Schule, der Ortsarmen, der Natural-Verpflegsstation 
(Beitragsquote), der Polizei, des Gemeinde-Sanitätsdienstes u. a. m. Mit der 
Versorgung der Ortsarmen besaßt sich das „Armeninstitut", welches gleichfalls 
eine eigene Verwaltung besitzt.202)
	        
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