Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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kommunaler Haushalt. 
in des Kaisers Auftrag au die Verordneten des Landes ob der Ens ddo. Wien, 
23. Juli 1603 ein Schreiben gerichtet, des Inhalts, daß sie der Stadt Gmunden 
den genannten Rückstand „wonit völlig, doch guten Theils nachsehen", das Uebrige 
aber ohne Interesse in erträglichen Zahlungsfristen ans dem Salzainte zu Gmunden 
annehmen mögen.m) Diese Intervention blieb aber fruchtlos, und die Stadt 
erwirkte mit Mühe, daß jene Summe durch die Verwaltung der Herrschaft Ort 
beglichen werde. Als aber diese nach Entrichtung eines Theilbetrages mit der 
Zahlung säumte, giengen die Verordneten mit der Execution vor und ließen Ende 
Juli 1606 das Rathhaus der Stadt Gniuuden durch ihren Diener Michael 
Schmuckher pfänden. Da ihnen aber dies noch zu wenig Deckung bot, so 
wurde,: die Abgesandten der Stadt, die sich jur Schlichtung der leidigen An¬ 
gelegenheit nach Linz begeben hatten, „im Landhaus mrreftirt"."3) Man ließ sie 
erst dann frei und hob die Pfändung auf, nachdem der Pfleger von Ort die 
Tilgung der Schuld in sichere Aussicht gestellt hatte.'") 
Aber auch die übrigen Zahlungsmittel, das Darlehen des Salzauituiaunes 
ausgenommen, erwiesen sich als völlig unzulänglich. So konnte man beispiels¬ 
weise ans die Einkünfte der Herrschaft Ort ihrer Geringfügigkeit wegen absolut 
nicht rechnen. Sic hatte nämlich, seit sie kaiserlicher Besitz geworden, durch 
drei Jahre und acht Monate bei einer Bruttoeinnahme von 23.382 fl. 3 /? 8 % 
nur ein Reinerträgnis von 159 fl. 7 ß 3 $ abgeworfen — kein Wunder, daß der 
Monarch den Grund dieser auffälligen Erscheinung in der schlechten Verwaltung 
suchte, und daß es ihm „fremd und ungetrenlich fürkam", daß die Herrschaft, 
welche doch „so hoch anzukaufen gerathen worden", fast nichts abwerfe."") 
Allerdings ist zu bemerken, daß im Frühlinge 1604 über Auftrag des Hof¬ 
kammerpräsidenten Breun er „dem gesunkenen Schloß geholfen, die abgekommene 
Schloßkapelle nächst dem See wieder hergerichtet, das Brauhaus in's Schloß 
gerichtet, die angefangene,Wasserschlacht^ und das von ,großcn Stncklch gesetzte 
,Wasserscher>uwerklch rings nm's Schloß gemacht, der Bau von innen aus¬ 
gebessert, das hiudaugekounuenc Erbrecht der Hostaferue wieder heimgekanft, 
endlich die neue Täfern' sammt dem Jäger-, Fischer- und Landgcrichtshaus" 
erbaut tvorden war."3) 
Auf diese Weise geschah es, daß 1606 von der Kaufsumme erst 15.000 fl. 
abgezahlt waren,m) daß die Stadt Gmunden 1610 noch mit dem Betrage von 
36.000 fl., 1611 von 30.000 fl., 1621 von 20.000 fl. den Gläubigern „im Namen 
des Kaisers pürgschafts- und fürstandsweis" verpflichtet tvar, und daß hiefür „die 
ganze Bürgerschaft" mit allen ihren Erben und dem ganzen Privatbesitze solidarisch 
haften mußte.178) Da aber jene trotzdem fort und fort auf Bezahlung drängten, 
so erwuchsen der Stadt aus ihrem Bürgschaftsverhältnisse, indem ihre wieder¬ 
holte Bitte um Enthebung von demselben unerfüllt blieb, unausgesetzt ernstliche 
Unannehmlichkeiten und ganz bedeutende Geldauslagen."9) Diese hatten sich, 
Zins auf Zins gerechnet, bis 1658 auf 29.457 fl. vermehrt;'8") sie sind gleichwie 
auch der obenerwähnte Betrag von 12.540 fl. niemals und zwar umsoweniger 
vergütet worden, als die Herrschaft Ort seit 1625 in den Besitz des Grafen 
Herberstorff und daun in andere Privathände übergegangen tvar, und auch die
	        
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