Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Kommunaler Haushalt. 
Einkünften des landesfürstlichen Mautamtes zu Gmunden mit 170 <U 0), und 
16 Jahre später wird er bereits um einen Jahrespacht von 230 i( <5} hintan¬ 
gegeben,'") welcher von 1531 angefangen bis zur käuflichen Erwerbung (1695) 
350 A S) betrug.65) Hiebei ist allerdings in Betracht zu ziehen, daß seit dem 
Jahre 1538, beziehungsweise 1559 die Stadt, wie wir oben gesehen haben, für 
ein unverzinsliches Darlehen von 2500 fl. den Ungeld verschrieben bekommen, 
und sich sohin für diesen Zinsenentgang (125 fl.) an dem Gefälle schadlos zu 
halten hatte. Daß sie dabei ihre Rechnung gefunden, ist nicht zu bezweifeln; es 
belief sich nämlich die Brutto-Einnahme aus dem Taz- und Ungeldgefälle 
zusammengenommen, woraus sich leicht die auf letzteres entfallende Quote be¬ 
rechnen läßt, im Jahre 
1623 auf 2150 fl. 4 ß S) 
1632 „ 3134 fl. 4 ß \ 
1650 „ 2181 fl. 5 kr. (von den Stadtwirten allein) 
1660 „ 2645 fl. 2 ß 12 ä) „ „ 
1685 „ 2480 fl. 51 kr. „ „ 
Bereits im XVII. Jahrhunderte begann man die Getränkesteuerleistnng 
theilweise im Pauschalwege einzuheben. So zuerst von den beiden Bräuern, die 
1619—1621 per Jahr je 16 — 35 fl., 1632 44 fl., 1672 60 und 70 fl. nach 
der Quantität des erzeugten Bieres bezahlten.66) Mit den Landwirten wurde 
1672 ein Pauschalvertrag abgeschlossen und in der Folge stets erneuert; auch 
die beiden Lebzelter von Gnuinden fanden sich des Methausschenkens halber 
mit 4 und 6 fl. jährlich mit dem Ungeldamte ab/") Biel später, nämlich 1740, 
traten auch die bürgerlichen Wirte in ein ähnliches Rechtsverhältnis zunr Ungeld- 
ainte, indem sie corporativ das gesammte Taz- rmd Ungeldgefälle um den Betrag 
von jährlich 2300 fl. aus sechs Jahre in Pacht nahmen, die hieraus erwachsenden 
Kosten untereinander nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges austheilten, sich aber 
in der Folge bloß ans Bestandnahme der in Gmunden selbst sich ergebenden 
Getränkesteuer beschränkten, und demgemäß auch eine niedrigere Abfindungssumme, 
z. B. 1791 1240 fl. entrichteten.66) Ebenso waren auch die Bräuer und Lebzelter 
hierin nicht mitverstanden, welche vielmehr diesbezügliche Separatvertrüge mit dem 
Magistrate abzuschließen pflegten. 
In dieser Weise blieb es bis zur Einführung der allgemeinen Verzehrungs¬ 
steller seitens des Staates, ivelche mittels Regierungscirculares Nr. 18.319 vom 
1. Juli 1829 angeordnet, die Bezüge aus Taz und Ungeld mit 1. November 
desselben Jahres eingestellt, nild dafür bis zur definitiven Ausgleichung Vorschüsse 
aus der Staatscassa gewährt wurden.66) Diese entsprachen dem bisherigen 
jährlichen Brutto-Erträgnisse, welches in der Stadt Gmunden 3761 fl. 20 kr. C. M. 
ausmachte. Die endgiltigen Ausgleichsverhandlungen wurden von der Regierung 
1836 eingeleitet, und galt hiebei der Grlindsatz, daß die Ablösung des Taz- und 
Ungeldgefälles gegen eine solche Entschädigung seitens des Staates zu erfolgen 
habe, lvelche der Höhe des mit 5% capitalisirt gedachten Bruttoerträgnisses eines 
Jahres gleichkam/6) Sohiir konnte die Stadt eine Entschädigung von 75.226 fl. 
40 kr. C. M. ansprechen, und erhielt diese Summe laut Erlasses der vberöster-
	        
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