Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Kommunaler Haushalt. 
Jörger allein über,24) welcher ihn ans Befehl des Kaisers Friedrich 1493 dessen 
Rüthen Christoph von Liechten st ein-Nieolsburg, Landmarschall in 
Oesterreich, und Heinrich Prueschinkh Freiherrn zu Stettenberg 
einantwvrtete.22) 1516 kam das Ungeldgesälle aus dem Besitze eines gewissen 
Christoph Plehdl in die Hände des Michael Weichselb am er, welcher 
dasselbe aller Wahrscheinlichkeit nach noch 1520 innehatte.22) 1528 erscheinen 
Richter und Rath der Stadt Gmunden als bereits mehrjährige Pächter des 
Ungelds, für welchen sie jährlich 350 fl. Rh. bezahlten. Im selben Jahre verschrieb 
der römische König Ferdinand seinem Rathe Sigmund Jägenreitter für 
ein Darlehen von 1000 fl. Rh. den Ueberschuß aus jenem Gefälle, und bestimmte, 
daß ihm dieses nach Ablauf jenes Pachtes in seinem ganzen Umfange anheim¬ 
fallen solle.27) Dies geschah in der That, jedoch überließ der neue Inhaber den 
Ungeld nach wie vor um den genannten Pachtschilling der Stadt Gmunden.2") 
Erst nach seinem Tode (1538) löste ihn diese um obige Pfandsumme von den 
Erben an sich, und kam ihrer Verpflichtung diesen gegenüber im solgendeu Jahre 
nach.22) Die Bewilligung des Königs Ferdinand zu diesen: Handel erlangten 
die Bürger dadurch, daß sie diesem zu Handen des Hofmeisters Hans Angerer 
ein Capital von 500 <U H, wofür gleichfalls das Ungeldgefälle die Hypothek 
bildete, vorstreckten. So schuldete ihnen also der Landesfürst nunmehr insgesammt 
1500 fi wovon aber nur 1000 61 mit 5% verzinst und der fällige Betrag 
jährlich gleich vom Pachtzinse, welcher derselbe wie vordem blieb, in Abzug 
gebracht wurde, der Capitalsrest aber als unverzinsliches Darlehen galt. Der 
restliche Jahrespacht per 300 6/ mußte an das landesfürstliche Vicedomamt zu 
Linz abgeführt werden?2) 
Von dieser Zeit an blieb der Ungeld ohne Unterbrechung in den Händen 
der Stadt, da eine Rückzahlung des dargeliehenen Capitales seitens des Landes- 
fürste», die Bedingung für Lösung des Pachtcontractes, nicht erfolgte. 1559 gab 
vielmehr die Stadt Gmunden dem Kaiser Ferdinand aus sein „gnedigist 
Ansinnen und Begehren zu gegenwerttigen obgelegenen Kriegs- und anderen 
Ausgaben ans unterthenigisten Treuen" abermals ein unverzinsliches Darlehen 
von 2000 fl. Rh. zu Handen des Hofzahlmeisters Michael Moundorfer und 
bekam hiefür jenes Gefälle von Beginn des Jahres 1560 angefangen auf weitere 
15 Jahre zu den bisherigen Bedingungen in Bestand?') Nach Ablauf dieser 
Periode wurde der Pachtcontract von drei ;u drei Jahren, 1585 aber von 
Kaiser Rudolf II. auf unbestimmte Zeit erstreckt.22) Mittlerweile hatte 
diesem die Stadt Gmunden 1582 ein neuerliches Darlehen von 600 fl. Rh. 
gegeben, welches drei Jahre hindurch unverzinst bleiben und wenn es nach dieser 
Zeit nicht rückbezahlt worden sein sollte, gleichfalls ans den Ungeld gelegt und 
die hiefür zu entrichtenden fünfpercentigen Zinsen Jahr für Jahr vom Pacht- 
schilling in Abrechnung gebracht werden sollten?2) So geschah es, und die Stadt 
Gmunden hatte daher in der Folge für die pachtweise Jnhabung des Ungeld¬ 
aufschlages nur einen jährlichen Betrag von 270 fl. an das Vicedomamt ab¬ 
zuführen. Dieses Verhältnis erfuhr dadurch eine dauernde Veränderung, daß die 
Stadt den Ungeld im Jahre 1695 käuflich erwarb. Kaiser Leopold I. überließ
	        
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