Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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kommunaler Haushalt. 
Ueber den Geldwert dieser Objecte liegen erst aus dem Beginne des 
XIX. Jahrhunderts einige Angaben vor, und wird davon später die Rede sein. 
Uebrigens existiren manche von ihnen heute nicht inehr oder sind in Privatbesitz 
übergegangen, wogegen an ihre Stelle andere getreten sind. Hiefür werden sich 
im weiteren Verlaufe dieser Arbeit mehrere Beispiele finden. 
Die bauliche Instandhaltung der städtischen Realitäten oblag dem Stadt- 
kammerainte, ihre jährlichen Erträgnisse flössen als Pacht-") oder Wohnungszinse 
theils in dieses, theils in die Stadtcassa. Es mag aber bezüglich der letzteren gleich 
hier bemerkt werden, daß die betreffenden Eingänge bis in die neuere Zeit herein 
niemals eine nennenswerte Höhe erreicht haben, und daß also der Magistrat mit 
ihnen allein nicht im Stande gewesen wäre, die Erfordernisse des communalen 
Haushaltes ;u bestreiten, wenn er nicht noch andere Quellen zur Verfügung 
gehabt hätte. 
Als solche nennen wir das Erträgnis des Salz Handels, soweit er 
von der Stadt betrieben wurde, dann eine Anzahl von Gefällen (Georgizins 
und Grunddienste, Gefälle aus dem Ungeld und Taz, dem Jagdrecht im Burgfrieden 
und dem Seeurfahr, allerlei Marktgefälle), endlich verschiedene Steuern. Ueber 
den Salzhandel, die Seeurfahr- und Marktgefälle wird der zweite Band dieses 
Buches Allfschluß geben; die übrigen Gefälle wie auch die Steuern sollen hier 
besprochen werden. 
Das älteste aller Gefälle war zweifellos der Georgizins, das dem 
Landesfürsten als obersten Stadtherrn gebührende „Burgrecht", dessen Bedeutung 
uns schon früher beschäftigt hat. Jeder Bürger oder Mitbürger, der ein Haus 
oder Grundstück innerhalb des städtischen Burgfriedens besaß, mit Ausnahme 
derjenigen, welche mit der gleichen Leistling dein Kloster Traunkirchen verpflichtet 
waren?) mußte diesen „Jahrschilling" oder „Jahrdienst" bei sonstigem Verfalle 
„aller Gerechtigkeit, so ain jeder daran hat", stets am St. Georgentage (24. April) 
zur Stadtcassa entrichten?) Der Name des Gefälles stammt sohin von dem 
Zahlungstermine. Es wurde in der Höhe von 1 —10, 12, 13, 15, 18, 19, in 
einem Falle von 48 A eingehoben, und trug so um 1520 per Jahr 3—4 <tt H 
ein?) Von 1603 angefangen, dem Jahre der Einverleibung des Traundorfes, 
ivurde diese Einnahme durch jene Abgaben vermehrt, die bis dahin zur Herrschaft 
Ort alljährlich „an unser' Frauen Tag" (2. Febriiar) und zu „Martini" 
(11. November) entrichtet ivorden waren?") 1795 erscheint das Gesammtertrügnis 
des Georgizinses mit 20 fl. 43 */2 kr. C. M. gebucht?') Die Einhebung desselben 
ivurde 1853 über Beschluß des Gemeindeausschnsses aufgelassen?") 
Aehnlichen Ursprunges wie der Georgizins sind auch die später entstandenen 
„Grundzinse", die der Magistrat als Grundherr von jenen Objecten einhob, 
welche mit seiner Bewilligung ohne käufliche Eriverbung der Baustelle auf städtischem 
Gruiid und Boden erbaut worden waren. Auch hier war der betreffende Haus¬ 
besitzer zwar nicht Eigenthümer der Bauparcelle, wohl aber des aus dieser 
errichteten Gebäudes. Solche Grundzinse iverden noch gegenwärtig von 81 inner¬ 
halb des städtischen Burgfriedens gelegenen Objecten in der Gesammthöhe von 
20 fl. 41 % kr. ö. W. entrichtet?")
	        
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