Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Das Verwaltungsgebtet. 
ufer zuzustreben. Von hier ab bildete sowohl dieses als in weiterer Folge das 
Seeuser bis zum obigen Ausgangspunkte die Grenze, innerhalb welcher selbstver¬ 
ständlich auch die Häuser an der Traunbrücke gelegen waren. Soweit jene entlang 
der genannten Straßenzüge verlief, schied die Mitte derselben, der sogenannte 
„Hufschlag", das Traundorf von den übrigen Ortschaften.'^) 
Wir wollen aber gleich hier bemerken, was catd) bei den folgenden Ausführungen 
im Auge zu halten ist, daß die Stadt durchaus nicht alle in Traundorf in ungefähr 
84 Häusern wohnhaften Unterthanen der Herrschaft Ort unter ihre obrigkeitliche 
Gewalt bekam. Es behielt nämlich diese nach wie vor einen Theil derselben, u. zw. 
die längs des Seenfers (im sogenannten „Gaffel") gelegenen Objecte in ihrem 
Besitze. Ebenso verhielt es sich mit einer Anzahl von Häusern, welche den Herr¬ 
schaften Mühlwang, Hofegg, Puchhaim und Neidharting untergeben waren. Auch 
die dort befindlichen Baulichkeiten und Grundstücke des landesfürstlichen Salzamtes 
waren von jeder Jurisdiction der Stadt ebenso befreit, wie das an Stelle des 
heutigen Klosters der Carmclitinnen befindliche Haus sammt Garten, solange dasselbe 
als „Freihaus" im Besitze von Adelspersonen stand. Die Stadt überkam also im 
Jahre 1603 das Traundorf nicht im Sinne seiner heutigen Ausdehnung in ihr 
Eigenthum, sondern es fielen ihr im Ganzen nur etwa 60 Objecte sammt Zugehör 
anheim. Dieselben aber befanden sich an dem belebtesten Punkte des Ortes, der 
Traunbrücke, wie auch an den übrigen Verkehrsstraßen, welche das Dorf durch¬ 
zogen, und ihre Erwerbung entsprach mithin vollkommen den Zwecken der Bürger. 
Der Magistrat nahm das Traundorf sofort in seine Verwaltung. Anfangs 
stellte man zu diesem Behufe, doch nur behufs Handhabung der Ortspolizei, einen 
eigenen „Richter" (Hans Wankhamer) auf, welcher dem inneren Rathe angehörte, 
und dem auch ein Gerichtsdiener beigegeben wurde. Später wurden alle derartigen 
Amtshandlungen im Dorfe durch den Stadtrath selbst besorgt, dann aber wiederum 
von jenem Richter im Vereine mit dem Stadtschreiber und den beiden „Ein¬ 
nehmern" durchgeführt. Diese Commission sollte „wöchentlich einen Amtstag halten"; 
sie sollte „zu strafen und zu schaffen haben ohne des Stadtrichters Wissen; was 
ihr zu schwer fiele, solle sie vor den ehrsamen Stadtrath bringen".^) 
Auch die Jahrdienste, welche bisher von den Häusern und Grundstücken im 
Traundorf, u. zw. theils „zu Martini" (11. November), theils „zu Unser Frauen¬ 
tag" (Lichtmeß, 2. Februar) zur Herrschaft Ort entrichtet worden waren, wurden 
jetzt alljährlich „zu Georgi" (24. April) von der Stadtcassa in Empfang genommen. 
Sie bestanden in dem sogenannten Gelddienst (4 H—4 ß 20 $), den Schreib¬ 
pfennigen (1 — 6 H), endlich in Hühnern und ganzen wie halben Gänse», die 
aber auch nicht in natura, sondern per Huhn mit 8, per Gans mit 14 -) in 
Geld bezahlt wurden. Die Summe dieser „Dienste" betrug 29 fl. 14 $ Rh?Z 
Das sogenannte „Widgeld" (Holzgeld oder „Forstrecht") im Betrage von 24 
per Haus und Jahr wurde aber nach wie vor an die Herrschaft Ort geleistet, 
da die meisten Bewohner des Traundorfes auch weiterhin aus den herrschaftlichen 
Waldungen ihr Bau- und Brennholz bezogen.^) 
Die Einantwortung des Traundorfes kam der Stadt gleich anfangs auch 
insoferne gelegen, als sie dasselbe bald darnach an den Herrn Jobst
	        
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