Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Das Verwaltungsgebtet. 
Diese Einantwortung des Traundorfes an die Stadt Gmunden hat, was 
hier kurz berührt werden soll, ihre Vorgeschichte. Wie schon bemerkt, bildete jene 
Ortschaft in commercieller Beziehung für die Stadt eine unbequeme Nachbarschaft; 
die beiderseitigen Bewohner lebten Decennien hindurch in Unfrieden, welcher 
immer wieder neue Nahrung aus dem Umstande zog, daß die Gewerbsleute im 
Traundorf an ihrem Grundherrn, dem jeweiligen Besitzer der Herrschaft Ort, 
welchem aus einem möglichst lebhaften Verkehre in seinem Dorfe mancher Vor¬ 
theil erwuchs, eine nachhaltige Stütze fanden.") 
Auch die Handhabung der Rechtspflege wurde dem Stadtmagistrate dadurch 
erschwert, daß solche Personen, welche in der Stadt irgend ein Vergehen begangen 
und sich der Strafe durch die Flucht zu entziehen gewußt halten, mit Erlaubnis 
der Herrschaft Ort „zum Schaden und Spott der Stadt" gewöhnlich ün Traun¬ 
dorfe sich aufzuhalten pflegten, wohin die Macht der Bürger nicht reichte. Zwar 
hatte diesbezüglich 1533 der Landeshauptmann Ciriac Freiherr zu Pvlhaim 
verfügt, daß derlei Delinquenten jederzeit von den Organen der Herrschaft Ort 
auf Ersuchen des Stadtrichters eingefangen und ohne Wissen desselben nicht frei¬ 
gelassen werden sollen; daß es auch dein Magistrate gestattet sei, die Verhaftung 
solcher Uebelthäter im Traundorse selbst vornehmen zu lassen, sie aber behufs 
ihrer Aburtheilung der Herrschaft Ort zu überstellen; daß endlich die aus der 
Stadt aus irgend einem Grunde flüchtig gegangenen Bürger oder Mitbürger, 
ehe sie ihrer Pflicht und ihres Gelübdes „nicht ledig gezählt" worden seien, von 
der Herrschaft Ort nicht im Traundorfe geduldet werden solle».") 
Diese Bestimmungen wurden aber nicht eingehalten, und so war des 
Processirens kein Ende. Diese unleidlichen Zustände wollten deshalb die Bürger von 
Gmunden durch den Ankaufdes Traundorfes gründlich beseitigen. Im Jänner 
1592 richteten sie ein diesfälliges Anerbieten, durch dessen Annahme beiden Theilen 
„zu einer endlichen beständigen Einigkeit, Frieden und Ruhe verholsen werden 
könnte", an den Inhaber der Herrschaft Ort, Weikhard Freiherr von Polheim: 
Er möge ihnen das Traundorf sammt dessen Unterthanen und Zugehörung nach 
der Schätzung unparteiischer Männer käuflich überlassen und ihnen auch die 
Erweiterung ihres Burgfriedens daselbst gestatten.13) 
Der Freiherr gieng scheinbar auf dieses Ansuchen ein, der Preis von 
40.000 fl. Rh. aber, welchen er für Erfüllung desselben begehrte,") und der den 
eigentlichen, nach dem jeweiligen Jahreserträgnisse der Unterthansleistungen durch 
Capitaliflrung desselben bemessenen „Wert" des Kaufobjectes weit übertraf, zeigte 
zur Genüge, daß er die Bürger von Gmunden mit seinem Entgegenkommen nur 
zum Besten hatte. Da er auch weiterhin von dieser Forderung nicht abgieng, 
brachen jene die Verhandlungen ab. 
Nun aber verfolgte Weikhard von P o l h e i m seinerseits mit Beharrlichkeit 
die Durchführung dieses Geschäftes, von dem er sich großen Gewinn versprach, 
und erwirkte „im Interesse der Beilegung des langjährigen Processes" einen 
Befehl des Landeshauptmanns an die Bürger von Gmunden, am 1. Juni 1592 des 
Ankaufes von Traundorf wegen vor ihm zu erscheinen.'3) Diese aber leisteten 
dem Rufe keine Folge. Nun rief der Freiherr den Beistand des Erzherzogs
	        
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