Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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In Wehr' und Waffen. 
vlick auf dcu „unteren Graben". IS26. 
besoldung?") So wurde 1594 und 1602 bezahlt: Für das Sperren des Christophs¬ 
und des Trauuthvres je 6 fl., des „Thürl's unter dem Spital" 2 fl., des 
„oberen Thores" 1 Reichsthaler. Die drei letztgenannten Objecte waren einem 
Bürger anvertraut. 1750 wurde seine Mühewaltung mit zusammen 29 fl., die 
seines College» mit 10 fl. Rh. entlohnt, 1824 erhielten sie zusammen 34 fl. W. W. 
Ueberdies bezog jeder Thorsperrer noch zu Anfang des XlX. Jahrhunderts von 
einer jeden Weinfuhr, die von Gmunden aus den See passirtc, eine Blaß 
„Stichwein"?') 
Die Festsetzung der Sperrstunde blieb ebenso wie die Eröffnungszeit in den 
Morgenstunden dem freien Uebereinkommen zwischen Magistrat und Salzamtmann 
überlassen. Waren die Thore einmal geschlossen, so wurden dieselben nur unter 
vielen Umständlichkeiten wieder aufgethan, nicht aber solchen, die sich in- oder 
außerhalb der Stadt beim Weine verspätet, sondern nur „ehrbaren Personen", 
die sich in Geschäften versäumt hatten. Dabei mußte nun der Thorwart (Salz- 
zähler) den Angehörigen oder dem Herbergsvater dessen, der Einlaß begehrte, hievon 
die Anzeige thun; wollten jene ihn eingelassen wissen, so mußten sie einen der 
landesfürstlichen Salzamtleute darum ersuchen, von deren Gutdünken die Erlaubnis 
hiezu abhieng. Sie gaben dieselbe dem Thorwärtl in Form eines „Wortzeichens", 
mit welchem er sich zum Richter verfügte, der hierauf den bürgerlichen Thorsperrer 
mit der üblichen Begleitung zum Oeffnen des Thores beorderte. Ebenso sollte es 
mit dem Hinauslassen von Personen gehalten werden — eine Procedur, die in 
winterlich kalten Nächten keineswegs zu den Annehmlichkeiten gehörte. In gefähr¬ 
lichen Zeiten aber hatte, wenn nicht besondere Gründe vorlagen, und die betreffen¬
	        
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