Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Politische Einteilung und Vorrechte. 
155 
laudesfürstliche Stadt Gmundeu. Zugleich aber war diese der Amtssitz des Districts¬ 
commissariates Ginuuden. Der Amtsbezirk desselben entsprach zunächst der damaligen 
Ausdehnung der Pfarre Gmunden und umfaßte die „Commissariats- 
gemeinden" (die späteren Steuergemeinden)Gmunden, Traundorf, Schlagen 
und Traunstein. Außerdem gehörten noch die Pfarren Gschwandt und Laakirchen 
zum Districtscommissariate Gmunden. Die „Leitung sobrigkeit" desselben 
bestand aus dein jeweiligen Bürgermeister der landesfürstlichen Stadt Gmunden 
als „Districtscommissär" und je einem Vertreter der vorerwähnten Com- 
missariatsgemeinden, „Richter" genannt, welcher in einer derselben seßhaft sein 
mußte. Für die „Gemeinde Stadt Gmunden" fungirte als solcher gewöhnlich der 
Shndicus oder ein anderer Magistratsrath. 
Diese Leitungsobrigkeit hatte in dem genannten Districte die der Staats¬ 
gewalt vorbehaltenen politischen Agenden zu führen. Die Pflege der 
Gerichtsbarkeit aber lag nach wie vor in den Händen der innerhalb des 
Districtscommissariates bestehenden Herrschaften und deren „Pfleggerichte", in der 
landesfürstlichen Stadt Gmunden des Magistrates. Ans diese Weise ergab sich 
das für die vormärzlichcn Zustände bezeichnende Verhältnis, daß sich in die 
Jurisdiction über die 605 Häuser des Districtscommissariates Gmunden im 
engeren Sinne (d. i. ohne Gschwandt lind Laakirchen) z. B. 1804 folgende 
19 Dominien theilten: 
Der Stadt Gmunden unterstanden 
„ Grafschaft Ort „ 
„ Herrschaft Mühlwang unterstanden 
„ „ Ebenzweher „ 
„ „ Puchheim 
Dem Freisitz Mühlleiten „ 
„ „ Weinberg 
„ Salzoberamt Gmunden „ 
., Landrecht Linz „ 
Der Herrschaft Scharnstein „ 
„ „ Puechberg 
Dem Sitz Hochhaus „ 
Dem Freisitz Noith, ebenso bcn Herrschaften Liechtenegg, Mindern, Wims¬ 
bach, Burg Wels, Almeck, und dem k. k. Hofkastenamt Gmunden unterstand 
je 1 Haus?) 
Die im Vorstehenden geschilderte politische Eintheilung erlitt 1849 eine gründ¬ 
liche Veränderung, da die k. k. Kreisämter und mit ihnen die Districtscommissariate 
aufgelöst, und dafür die k. k. Bezirkshauptmannschaften als politische 
Behörden erster Instanz errichtet worden sind?) Auch die landesfürstliche Stadt 
Gmunden wurde der Sitz einer solchen. Aus dem Districtscommissariate Gmunden 
int engeren Sinne aber ist, wie wir sehen werden, die Ortsgemeinde Gmunden 
in ihrer gegenwärtigen Ausdehnung hervorgegangen. Gleichzeitig wurden auch 
bezüglich der Gerichtspflege einschneidende Aenderungen vorgenommen, mit 
denen wir uns später beschäftigen werden. 
358 Häuser 
110 „ 
76 „ 
22 „ 
2 „ 
3 „ 
9 „ 
4 „ 
7 „ 
2 „ 
3 „ 
2
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.