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Einiges über den Gmundener- oder Traunsee und seine Umgebung.
(27. März) eingeantwortet erhielt. Nun blieb Herberstorff der Gläubiger des
Kaisers Ferdinand II., bis endlich am 7. November 1625 der formelle Kaufbrief
um die Herrschaft Ort ausgefertigt wurde. Als Kailfschilling galt der von dem
Käufer im Vorhinein quittirte Betrag von 160.000 Gulden Rh., so daß nun diese
kaiserliche Schuldpost durch Einantwortung des Pfandobjectes au den Gläubiger
gelöscht wurde. Ueberdies mußten von nun ab alljährlich gegen 300 Stück
Edelfische aus den Fischwässern der Herrschaft an den kaiserlichen Hof geschickt
werden. Auch behielt sich der Monarch „den ewigen Widerkauff" (das Vorkaufs¬
recht), daun die Ausübung der Jagd in allen Forsten der Herrschaft („den roten
und schwarzen Wildbann") bevor, und reservirte sich endlich „des Gmundnerischen
Salzwesens wegen" die Nutzung sämmtlicher zur Herrschaft Ort gehörigen
Waldungen, wogegen der Käufer imb seine Unterthanen das nöthige Brenn- imb
Land- und Srrschloß Grt in der Gegenwart.
Bauholz mit Vorwissen des kaiserlichen Waldmeisters aus denselben beziehen
durften. Auch wurde bald darauf die Herrschaft Ort aus besonderer kaiserlicher
Gnade zu einer Grafschaft erhoben.8^)
Nach Herberstorffs Tode (13. September 1629) blieb dessen Witwe Maria
Salome Gräfin Herberstorff im Besitze der Grafschaft Ort. Daun
verkaufte sie8*) diese am 11. Mai 1634 au ihren Eidam Johann Wahrmund
von Preising, „Freiherrn zu Altenpreising,8") der römisch kaiserlichen Majestät
Rath, Sr. Durchlaucht des Herzogs Albrecht in Baieru Rath, vbrister
Hofmeister, auch Pfleger zu Vilshofeu", welcher schon 1621 ihre Tochter Maria
Magdalena von Pappen heim gcehelicht hatte."") Er wurde nach Erlangung
dieses Besitzes in den Grafenstand erhoben und starb im Jahre 1648. Auf
Grund seines am 8. August desselben Jahres zu Passat, abgefaßten Testamentes
wurde die Grafschaft Ort nebst einigen anderen in Baiern gelegenen Gütern
desselben in ein Fideicomniiß umgewandelt, welches nun dem einen seiner beiden
Söhne, JohanuAlbrechtGrafvonPreisiugrc. zufiel."') Dieser übernahm