Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Einiges über den Gmundener- oder Traunsee und seine Umgebung. 
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von hier das Rinnbachthal auf den Höhen des linken Ufers umsäumend über 
das „Zwirchegg" an den Traunsee und die Einmündung der Traun in denselben?) 
Was nun nn XI. Jahrhundert und der nächstfolgenden Zeit innerhalb des 
bezeichneten Gebietes nicht dein Franenkloster Traunkirchen gehörte, war Eigenthum 
der Herren von Ort. Außer einer beträchtlichen, hauptsächlich am Westufer des 
Traunsees befindlichen Fläche urbar gemachten Bodens, der mit dienstpflichtigen 
Unterthanen besetzt war, hatten sie, um nur das Wichtigste anzuführen, die 
ausgedehnten Waldungen in der Karbach, der Eisenau und Lainau mitsammt 
dein Traunstein, die Forste nördlich von diesem zwischen Traiinsee und Laudach, 
die Wälder zu beiden Seiten der Aiirach und endlich am Traunfall (das „Fallholz") 
inne. Mit dem Kloster Traunkirchen gemeinsain besaßen die Herren von Ort 
das „Pirig" (Gebirge) am linken Ufer der „Langwat" (des Langbathbaches) bis 
heraus an den Traunsee, welches Gebiet sohin den „Sunilstain", die Waldungen 
am Siegesbach unb die Fahrnau umfaßte, und sich in der Viechtau bis gegen 
die „Windlugern" und von der „Atweng" bis wieder hinüber „in die Rör?) bei 
der Langwat" erstreckte?) In allen diesen Forsten hatten die Herren von Ort 
ausschließlich das Jagdrecht. Auch alle Gewässer innerhalb des Landgerichtes 
waren mitsammt der „Fischwaid" (Fischereigerechtsame) ihr Eigenthum: vor allem 
der Traunsee, auf welchem nur noch das Kloster Traunkirchen gewisse diesbezügliche 
Rechte besaß/) die beiden Langbathseen und deren Abfluß, dann die Aurach bis 
an den „Rabenstein", der Laudachsee utib die Laudach bis gegen Kirchham, die 
Traun von ihrem Ausflusse bis an den Fall, u. v. a?°) 
Auch über die Pfarrkirchen, welche im Landgerichte Ort lagen, waren die 
Inhaber desselben, Traunkirchen ausgenommen, die Vogteiherren. Es waren 
dies die Pfarren Altmünster, dann später Ohlstorf und Laakirchen. Ueber die 
Pfarre Altmünster übten die Herren von Ort bis 1269 auch das Patronatsrecht 
aus, sei es deshalb, weil sie vielleicht diese Kirche erbaut hatten, oder weil ihnen 
dieses Recht zugleich mit dem Lehen verliehen worden war.") 
Diesbezüglich ist übrigens bereits hier zu bemerken, daß sich der Pfarrsprengel 
von Altmünster in seiner ursprünglichen Ausdehnung vollkommen mit dem Gebiete 
des Landgerichtes Ort gedeckt hat. 
Der Sitz der Herren von Ort war die gleichnamige „Veste", die in 
einer Bucht des Traunsees nächst Gmunden gelegen, auf allen Seiten von Wasser 
umgeben, noch heute in ihrer, dem XVII. Jahrhunderte entstammenden Gestalt 
als das „Seeschloß Ort" bekannt ist. Die Veste soll, wie es ohne weitere Be¬ 
gründung heißt, aus den ^Resten eines Römercastells hervorgegangen sein?") 
Der Name O r t (Ort, Orte) mag entweder gleichbedeutend mit dem Worte 
„Ende" sein, wie ja der Volksmund noch heute jene Benennung für diese'ge¬ 
braucht, unb würde dann auf die Lage des Schlosses am (Nord-)Ende des Traun- 
sees hinweisen; oder er bezeichnet, was wahrscheinlicher ist, eine in diesen vor¬ 
springende, und dadurch besonders augenfällige Uferpartie; für diese Auf¬ 
fassung haben wir in den noch heute üblichen Namen „Breit' Ort", „Mühlort", 
„Antlasort" sinngemäße Belege, und thatsächlich ist auch das Schloß Ort an einer 
solchen llferecke situirt.
	        
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