Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Einiges über den Gmundener- oder Traunsee und seine Umgebung. 
die landesherrliche Gewalt im Herzogthume Steier an den Herzog Liupold V. 
von Oesterreich aus dem Hause Babenberg über. Auch unter diesem und den 
nachfolgenden Herzogen aus demselben Geschlechte (1192—1246) blieb der ge¬ 
nannte Landstrich ein integrirender Bestandtheil des Herzogthumes Steier, und 
wurde erst im Jahre 1260 durch König Otakar zu einer eigenen Provinz, dem 
„Lande ob der Ens" geschaffen, die es nun auch in der Folge unter den 
Landesfürsten aus dein Hause Habsburg (seit 1276) dauernd geblieben ist"**) 
2. Die Herrschaft Ort. 
Ob das Gebiet, ivclches nach der Dotation des Frauenklosters Tralmkirchen 
in der Umgebung des Traunsees erübrigte, in der Hand der Grafen von Raschen- 
berg blieb lind erst von einem ihrer Nachfolger an einen Ministerialeir') als Lehen 
vergeben wurde, ist urkundlich nicht nachweisbar. Wahrscheinlicher dünkt uns das 
letztere, da ja die Chiemgauergrafen einen bedeutend größeren Besitz als die 
Raschenberger ihr Eigen nannten und denselben in seiner ganzen Ausdehnung 
wohl kaum persönlich verwalten konnten. Mit dieser Anschauung stimmt die 
Thatsache überein, daß erst am Ausgange des XI. Jahrhunderts die Ritter 
von Ort als Lehensleute der steirischen Markgrafen und Inhaber der Herrschaft 
Ort am Traunsee auftreten. 
Mit diesem Lehen, das sich in der genannten Familie vererbte, war auch 
die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit, des „Landgerichtes" innerhalb des unten 
beschriebenen Sprengels verbunden, und deshalb hieß derselbe noch später das 
„Landgericht Ort". Dieses erstreckte sich aber nicht über die ganze ehemalige 
Grafschaft der Raschenberger, sondern umfaßte bloß den nördlichen Theil derselben 
initsammt dem Traunsee und dessen Umgebung, während aus dem südlichen, dein 
oberen Traunthal oder „Jschelland", das Landgericht Wildenstein, so 
geheißen nach der gleichnamigen Burg bei Ischl, geschaffen worden ist. Innerhalb 
des Landgerichtes Ort lag daher auch das Frauenkloster Traunkirchen. Dock- 
waren dessen Unterthanen, todeswürdige Verbrechen ausgenommen, von der Unter¬ 
werfung unter das Landgericht befreit?) Die Grenzen des Landgerichtes 
Ort waren nach einer späteren Quelle folgende: 
Voin Langbathbache bei Ebensee „zum Dirnpach hinauf in alle Höh' des 
Kranabethsattel, das Gebirg Hinfür (dessen Kamm entlang) bis zur Schiltalni,^) 
von da an's Lackhengebürg und durch das Aurachkar auf den Schlag Meister- 
gschwandt, zum Steiningegg, auf den Richtberg und Gaberg", dann über den 
Rücken des Hangar und Vöcklberges hinab zur Aurach, und dieses Gewässer 
entlang bis „an den tiefen Weg gegen Rabenstein" (Rabenmühle), weiters über 
Parz und Aichlham nach Pernestorff (dem Plankenbauer daselbst „durch den 
Ofen"), ferner an beit Traunfall, und zwischen Laakirchen und Roitham in 
östlicher Richtung gegen Weidach, Pfarre Kirchham (dem Lenzenbauern „durch den 
Ofen") an die Laudach und längs derselben aufwärts zum Laudachsee; von da 
„nach aller Höh' hinfüran zum Schrattenstein (Katzenstein) und den Kiesenberg 
hinüber auf den Hochkvgel, Laugsberg/) Fellschloßegg/) Äußern Thenn", und
	        
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