Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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Kubilschuh— 27. 
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Breite beyder Gräben, i. 
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Wenn also der Seitengraben a. mit 3 
Schuh als der sechste Theil der Strassen- 
breite angenommen, und denselben die Hals¬ 
te seiner Breite zur Tiefe gegeben wird ; so 
fällt er nicht nur allein sehr spizig aus, son¬ 
dern giebt auch nur 13i Kubikschuh.' Mit¬ 
hin geben die beyderseitigen Graben zusam¬ 
men mit 27 Kubikschuh nicht die hinlängli¬ 
che Erdbedürfniß zur Strasse. 
Wenn aber die Breiten der Seitengra- 
ben zwischen den dritten und vierten Theile 
von der Breiten der Strasse mit 0 Klafter 
4 Schuh 9 Zoll Kurrentmaaß angenommen, 
und dem Graben der dritte Theil seiner 
Breite mit 2 Klafter 1 Schuh 7 Zoll unter 
nämlicher Beybehaltung zur Abdachung ge¬ 
geben wird; so werden die ans eineKurrent- 
klafter derleyigen Strassen erforderlichen 60 
Kubikschuh Erden aus denen beyderseitigen 
Graben erhalten. 
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O. Z. 4. 
36. 3- 
120. | 60 Kubikschuh.
	        
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