Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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mal von dem Wasser bedeckt werden kann. Nach Umständen müssen in diesen 
Strassenerhöhungen auch Spielraums gegeben werden. Die Anzahl derselben so 
wie ihre durch die Strasse durchlaufende Breite hängt von der Lage des Ter¬ 
rains, und der Grösse oder Starke des Wassers ab. Sie können daher von z 
Schuh auch auf 3 und mehrere Klafter breit werden- Diese Behandlung hat 
Aehnlichkeit mit den Strassenzügen über Sumpfe, Moräste und dergleichen. In Plan 
Fallen nun, wo die Erhöhung den Anschlag des Wassers ausgesezt ist ; kann an- ^ö>2; 
ftatt dem Tallou, oder wenigstens zur Versicherung desselben Fußes ein Flecht¬ 
werk a angebracht werden. Ist aber Holz in dieser Gegend zu erhalten; so kann 
die Böschung der Strasse mit Faschinen b versichert werden. Wenn nun der Zug F>g. r. 
der Erhöhung bestimmt ist; so wird in einer Entfernung von 3, 6, 9 auch 12 
Schuh die Erde zur Verhüttung der Gräben nach der Breite ausgehoben, und 
verglichen 6 Zoll hoch durch die ganze Straffenstrecke, das ist: in der Mitte 8 
und der Böschung zu 4 Zoll hoch aufgeschüttet. Dann wird das Mooßschilf oder §ig. *. 
Rohr, wie auch die Holzbrügl nach ihrer natürlichen Länge dem Laufe der Strasse 
nach der Schilf und das Rohr 3 Zoll hoch, das Brüglholz aber seiner natürli¬ 
chen Höhe nach darauf fest aneinander gelegt, und wieder die erstere Gattung 
3, die leztere aber verglichen 6 Zoll hoch mit Erde beschüttet. Sohin wird das 
Materiale seiner natürlichen Lange nach umgekehrt 3 Zoll nach der Breite der 
Strasse aufgelegt, und mit 6 Zoll verglichen hoch, das ist: in der Mitte 7, und 
der Böschung zu 5 Zoll hoch mit Erde beschüttet. Auf diese Art wird so lang 
fortgefahren, bis die nöthige Höhe erreicht ist- Dergleichen Strassen müssen 
hoch angelegt werden, weil sie sich, wenn auch die Erde gestampft wird, sehr 
stark setzen. Die Manipulation mit dem allgemeinen Feldstroh hat die nämliche 
Bewandtniß, und wird Lagenweis, wie das Mooßschilf aufgeschüttet und behan¬ 
delt. Die Strassen aus Brügelholz hingegen, müssen obenauf wenigstens 9 Zoll 
verglichen hoch mit Erden beschüttet werden; wenn man sich anders eine An¬ 
dauer davon versprechen will; indem bey minderer Uebererde das Brügelholz 
noch vor sicher nöthigen Setzung von der Erde entblößt wird, und uachhin keine 
Festigkeit mehr erhaltet. Daher ist es gar nicht überflüssig, wenn die Uebererde 
mit i Schuh verglichen hoch aufgeschüttet wird- 
Wenn
	        
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