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schreitet die Breite der Wägen nicht über 4 Schuh 6 Zoll. Wenn demnach für
den österreichischen Staat eine Kommerzialftrasse angelegt werden soll; so muß
für die Breite eines Wagens 4 Schuh 6 Zoll angenommen werden. Zu diesem
kömmt auf die Beladung wenigstens 8 Schuh. Folglich braucht ein Wagen für
sich einen Raum von 124 Schuh. Mithin bedürfen 2 Wagen für sich einen Raum
von 25 Schuh, ohne dem zum Ausweichen in Vorfahren und dem für den Fu߬
gänger nöthigen Raume, welchen man nicht wohl schmaler als 5 Schuh anneh¬
men kann; weil iftens der Wagen mit einer breiten Bepackung nicht wohl am
Rande der Strassen fahren , 2tens wenn an dem vorder» Wagen etwas bricht,
der Hintere Wagen im Vorfahren den bedarfenden Raum auch auf 1 Schuh
Breite nicht wohl bestimmen kann. Folglich, wenn auch für die Ausweichung
der Wagen ein Raum von 3 Schuh angenommen wird. So verbleibt ztens nach Plan.
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Abschlag der 6 Zoll des Wagens a, welcher um dieses kleine im Fahren niemal Fjg.'
beyzubehaltende Maaß zu viel in die Strasse gefahren ist, mit dem zum Auswei- Nro-3*
chen angenommenen 3 Schuh breiten Raume , von der Bepackung des Wagens
h, nur i£ Schuh Raum für den Fußgänger übrig, welcher für den Fußgänger
gewiß auch nothwendig ist. Mithin ist zur Anlegung einer Kommerzialftrasse die
Breite von 5 Klafter nothwendig erforderlich.
Die Gestalt der Chausseen bestimmt die Beschaffenheit der Erde. Ist der
Boden gelber Laim oder Letten, rother Laim mit Kießl gemischt, oder vielleicht
gar ganz Schotter; so braucht gar wenig auf den natürlichen Erdhorizont auf¬
geschüttet zu werden. Soll aber der Weg durch einen schwarzen fchleimigten
Boden, durch niedere sumpfichte Strecken geführt werden; so muß die Erde viel
hoher aufgeschüttet werden. Daher, wie gesagt, bestimmt die Erderforderniß
die Größe der Seitengraben, denn diese werden nicht blos das Regenwasser ab¬
zuführen oder aufzubewahren, damit es sich. durch die Ausdünstung oder Versin¬
kung verliere, gewidmet, sondern man hebt die zur Strasse nothwendig bedar-
ftnde Erde daraus, wenn sie anders dazu brauchbar ist.
Strassen durch guten Boden erhalten gewöhnlich folgende Behandlung. Pla»
Der natürliche Boden, welcher von den Graben ausgehoben wird, wird in eine Fig. Z
Höhe von 6 Zoll durch die ganze Breite der Strassen aufgeschüttet, und wenn untl 4‘
der