Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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denen Ueberschlagsbetrage entgegen gehalten, und die durch diese Kombinazron aus¬ 
fallende Differenz der mehreren, oder wenigeren Vorausgabungunter der Schlu߬ 
summe mit dem Beysatze, mithin wurde gegen den Ueberschlag mehr, oder we¬ 
niger bezahlt um — fl. —- kr. angesetzt werden, damit sogleich bey jedem Konto 
zu ersehen sey, ob und wie diel der Ueberschlag bey dieser einzeln Rubrike in dem 
haaren Geldbeträge überstiegen, oder gegen selben in Ersparung gebracht worden. 
Dreyßigstens. Da es zu gründlicher Beurtheilung der gepflogenen Bauöko¬ 
nomie vorzüglich darauf ankömmt, richtig erheben zu können, wie viel in der 
Anzahl, Maaß, oder Gewichte bey jeder Materialgattung in das besondere gegen 
die Passirung des Überschlages mehr oder weniger verwendet worden? muß 
ELnunddreißigstens. Bey allen jenenKontis, in welchen im Material verrechnet 
wird, die in Folge des 28. h. ausgefundener Materialverwendung, mit der aus dem 
Ueberschlage bey jedem Konto fürgefchriebenen Mateiralbedürfniß verglichen, und die 
mehrere oder wenigere durch diese Kombinazion sich ergebende Verwendung, gleich un¬ 
ter der bereits schon angesetzten Differenz der mehreren oder wenigeren Zahlung an¬ 
gemerkt werden. 
Zweyunddreyßlgstenr. Wenn auf solche Art alle in der Rechnung vorkommende 
Konti, nebst dem summarischen Kasseschluße ordentlich abgeschlossen worden, wird es 
leicht seyn, in Konformität des im Buchstaben B, Pagina 46 und 47 enthaltenen For¬ 
mulars mit Hilfe der abgeschlossenen Konti den summarischen Oekonomieauswets zu ver¬ 
fassen, um sodann eine vollständig abgeschlossene Rechnung mit den angehörigenJour- 
nalien und Beylagen an Behörde zur Zensurirung überreichen zu können. Damit aber 
Drepunddreyßigstens. Der Baurechnungsbeamte bey sich etwa in der Ma¬ 
terial - oder Werkzeugsverwendung ergebender namhafter Uebersteigung des Ueber¬ 
schlages nicht unverschuldet zur Verantwortung gezogen werde, wenn allenfalls 
durch ungefähre Zufälle, oder nicht gänzlich zu verhinderende Nachläßigkeit der 
Werkleute, Materialien, oder Werkzeuge zu Grunde gerichtet, oder entfremdet 
i würden, ist bey dem Baue selbst ein eigenes ordinaires Materialempfangs - und 
verwendunysjournal nach dem beyliegenden Formular 0., von dem das Material 
- und Werkzeug übernehmenden Jndividuo zu führen, jedoch mit der Beschrän¬ 
kung, daß in solchem nur alle ausserordentliche Material - oder Werkzeugsempfänge 
und
	        
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