Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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gesummten Werkzeug summarisch m dem Überschläge passirte Betrag ordentlich 
fürzuschreiben, und die zu Ende der Rechnungsführung ausfallende Beköstigung 
jedes abgeschlossenen einzelnen Werkzeugskonti zu Übertrager! ist, wodurch mittelst 
Summirung sämmtlicher in diesem Konto zusammen getragener Beköstigungen der 
einzelnen Gattungen mit leichter Mühe die totale Beköstigung des Werkzeugs 
erhalten, und solche mit dem Überschläge zu kombtniren seyn wird. 
Fünftmdzwanzlystens. Wenn auf solche Art gesammte Journalposten in die 
Rechnung übertragen worden, ist mit Ende des Baues der Rechnungsabschluß fost 
gender Gestalt zu machen. Es müssen bor allem 
Sechsundzwanzrystens. Jene Empfang - und Ausgabökonti, in welchen ledig¬ 
lich baares Geld verrechnet wird, summiret, und deren ausfallende baare Empfangs« 
oder Ausgabssummen, in dem summarischen Kaffeabschluße, wie in dem Formular 
B Pagina 42 und 43 ersichtlich ist, so übertragen werden, daß das Pagina, und 
die Numer jeder übertragenen einzelnen Summe, bey dem Abschlüsse angemerket 
werde, unter welchen selbe bey ihren Konto zu finden ist, gleichwie auch im Ge¬ 
gentheile bey der Summa jedes einzelnen Konti das Pagina und die Numer beyzu¬ 
setzen kommet, unter welchen diese übertragene Summe in dem Kasseabschluße an¬ 
zutreffen ist. Was aber 
GLebenundzwanziDftrn«. Jene Konti betrifft, in welchen nebst baaren Gel¬ 
de auch Materialien verrechnet werden, find deren Geldbeträge ebenso, wie erst 
in dem 26sten Paragraph gemeldet worden, abzuschliessen, und mit Beysetzung 
der gegenseitigen Berufung in dem summarischen Kaffeabschluße überzutragen. Je¬ 
doch in Rücksicht der nebst bey verrechneten Materialien ist 
Achtundzwanzigftens. Vorzüglich zu beobachten, daß, wie in dem Formular 
B Paginis i5, 16, 17, re. zu ersehen ist, sowohl die Materialienempfangs-als 
Materialausgabskolonnen summiret, die Summe der Materialausgabe von jener des 
Materialempfangs abgezogen, und der ausfallende Unterschied als eine bey dem 
Baue beschehene Verwendung in Ausgab gestellt, und somWeyde Materialkolonnen 
saldiret werden müssen. Sobald 
Neunundzwanzigstens. Dieses alles gehörig geschehen, muß bey jedem Kon¬ 
to die Summe des baaren Geldempfangs, oder der Ausgabe dem fürgeschrie- 
benen
	        
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