Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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einem neu zu eröffnenden Journal für das künftige Monath in Empfang übertra- 
gen werden. 
Dreizehnten«. Da aber in dem Journal lediglich alle während dem Baue vor¬ 
gefallene Handlungen unter einander vermengt erscheinen, folglich der ganze Kö- 
ftenbetrag jeder einzelnen Rubrike aus demselben nicht zu entnehmen ist, muß zur 
Erreichung einer auseinander gesetzten Uibersehung der Baugeschäfte aus dem Jour¬ 
nal eine eigene Baurechnung verfasset werden, in welche jede einzelne Baurubrike 
sowohl in ihrem Geldbeträge als der verwendeten Anzahl jeder Material - und 
Werkzeugsgattung deutlich ausgewiesen erschienet. 
Ban- vierzehnten«. Das hier unter Bit. B zuliegende Formular, dienet zum Bey¬ 
rechnung spiele einer solchen Baurechnung , in welcher jede einzelne Baurubrike, wie auch 
Material - und Werkzeugsgattung, mittelst eines eigenen Konto ausgewiesen wird: 
und da niemals ein beträchtlicher Aerarialbau ohne Verfassung eines vorläufigen 
detaillieren Überschlages, und hierauf ertheilter Passirung zur wirklichen Auffüh¬ 
rung gelanget, dieser Uiberschlag aber zur Richtschnur der auszuübenden Bauöko¬ 
nomie zu dienen hat, so muß die Rechnung so verfaßt werden, daß jede in dem 
Uiberschlage ausgewiesene einzelne Rubrike sowohl nach dem Betrage des Geldes, 
als auch der Anzahl der passirten Materialstücke, Klafter oder Pfunde in selber 
fürgeschrieben seye; damit eines Theils der Rechnungsbeamte durch diese Fürschrei- 
dung bey jeder Rubrike augenblicklich ersehe, wie die Geld-und Materialverwen- 
dung zur Passirung sich verhält, und ob die gehörige Nachsicht und Wirthschaft ge¬ 
pflogen worden oder nicht, andern Theils aber nach geendigtem Baue und Rech¬ 
nungsabschlüsse bey jeder Rubrike ausgewiesen werde, wie viel gegen den Uiber- 
schl ag am Gelde, und Anzahl der Materialien in Ersparung , oder in mehrere 
Verwendung gebracht worden: vorzüglich also 
Fünfzehnten«. Ist die Rechnung auf solche Art vorzubereiten , daß jede indem 
Uiberschlage einzeln ausgewiesene Empfangs - oder Ausgabsrubrike ihren eigenen 
Konto erhalte, in welchem gleich oben an der durch den Uiberschlag rzu passirte 
Beköstigungsbetrag fürzuschreiben kommet, und wenn der Uiberschlag nebst dem 
Geldbeträge auch die Anzahl der zu verwendenden Materialgattungen enthält, 
Müssen auch diese nachst^dem fürgeschriebenen dteßfättiger: Geldbeträge in der eigens 
dazu
	        
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