Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

Rechnungsformular 
über eine einzelne B a u f ü h r u n g. 
I n st r u k z i o n- 
Auf welche Art in den k. k. Erblanden jene Beamte fürzugehen haben, de¬ 
nen bey einzelnen Aerarialgebäuden die Bauinspekzwn, und Verrechnung an¬ 
vertrauet wird. 
Jedem redlich denkenden Beamten, dem die Jnspekzion und Verrechnung ei¬ 
nes Baues überlassen wird, muß vorzüglich daran gelegen seyn, zu wissen, me er 
fürzugehen habe, um das Beste des allerhöchsten Dienstes befördern, und zu¬ 
gleich sich selbst von aller Verantwortung sicher stellen zu können. In Rücksicht 
dessen wird gegenwärtige Jnstrukzion ertheilet, damit derselbe in allen Fallen 
Unterrichtet werde, wie er zum Nutzen des aufhabenden Dienstes das Wirksam¬ 
ste beytragen, und sich selbst augenblicklich überzeugen könne, ob er seiner auf¬ 
habenden Pflicht getreu nachgekommen sey? somit sich ausser Verantwortung ge¬ 
setzt habe. 
Weil die augenblickliche Ausschreibung oder Journalisirung aller vorfallenden 
. Manipulazionshandlungen das einzige Mittel ist; dem Aerario sowohl, als Rech¬ 
nungsführenden Beamten zuverläßliche Sicherheit zu verschaffen: so ist vor allen ein 
Kasse - und Materialjournal 
nach dem in der Anlage a. zu liegenden Formular zu führen, im welchem 
Erstens. Alle baare Geldempfänge und Ausgaben augenblicklich , wie sie vor¬ 
fallen untereinander, jedoch so niedergeschrieben werden müssen, daß deutüch zu 
ersehen sey, von wem, und für was? der baare Empfang, oder an wen, und 
für was? die baare Zahlung geschehen sey. 
Damit aber mit der Zeit auch zu wissen seye, unter welchem Dato die aufge¬ 
zeichneten Handlungen vorgefallen sind, muß 
Zweptens. An den Tagen (in welchen eine oder mehrere Handlungen vor¬ 
kommen) in diesem Journal -er Monattag, bevor die erste Handlung niederge- 
schrie- 
Journal, 
A.
	        
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