Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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Empfang genommen werden, wozu die indem Rechnungsformular A aufdenBlät¬ 
tern is. 16/17, 18. rc. aufgeführte mehrere Beyspiele nähere Anweisung geben. 
Zwölftens. Doppelte Handlung ist auch in dem Falle, wenn ein Materiale 
oder Werkzeug von diesem Baue anders wohin abgegeben, oder verkauft wird, und 
da muß das abgegebene Materiale, bey dem für selbes, in der Rechnung borfindi¬ 
gen Konto , in der ganz zur rechten Hand unter der Aufschrift Materialausgab er¬ 
öffneten Kolonne in Ausgabkgefchrieben, und der für selbes erhaltene barre Geldbe¬ 
trag , in -er Rechnung, bey dem Konto Empfang an Extra und verschiedenen 
(siehe pag. Z.) in Empfang gestellt werden, wozu das in dem Rechnungsformular 
A, auf dem Blatt 21. in der Postnumero 5, in Rückstchtdes Materials, und auf 
dem Blatt 3, PoftNro. r., in Absicht des Geldempfanges aufgeführte Beyspiel, 
die nähere Weisung giebt. 
Drepzehntens. Dabey ist jedoch zu behaupten, daß bey der als verkauft in 
Ausgab gestellten Materialpost zugleich das Blatt, und der Post Numer ange¬ 
merkt werden muß, wo der für dieses hin-angegebene Material eingelößte Geldbe¬ 
trag in der Rechnung zum Empfange erscheint. 
vierzehntens. Noch ist zu bemerken, daß, obwohl bey den auseinandergesetzten 
Überschlägen (wo jede Materialgattung im Geldbetrag sowohl, als Anzahl der er¬ 
forderlichen Stücke ausgewiesen wird) der Werkzeug nur in einem bloß summari¬ 
schen Geldbetrege angesetzt, und paffirt zu werden pflege, dennoch zur Erreichung 
einer vollständigen Rechnungsordnung, und Uebersehung, auch der Werkzeug, 
nach Maaß der verschiedenen Gattung in eigenen Konti aufzuführen, und übrigens 
in allem so, wie es bey den Materialien vorgeschrieben worden, zu behandeln kom¬ 
me. Nur ist 
fünfzehntens. Der alleinige Unterschied zu beobachten, daß die bey den Ma¬ 
terialien angeordnete Fürschreibung des Ueberschlages bey den einzelnen Werkzeugs¬ 
gattungen in ihren Kontis aus Mangel der individuellen Passirung zu unterbleib 
den fiat. 
Sechzehnten-. Damit aber gleichwohl zu ersehen sey, ob die Anschaffung -es 
gesummten, bey dem Baue erforderlich gewesenen Werkzeugs, den in dem Ueber- 
schlage
	        
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