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Achtens. Ware es bishero jederzeit ordnungswidrig, daß zerschiedene Bauma¬
terialien , als da sind Ziegel, Schindel, Floßholz und dergleichen unentgeldlich
aus dem Amtsverlag, wo derley Baugattungen verrechnet, und erzeiget werden,
auf die Gebäude genommen worden sind, woraus entsprungen, daß nicht nur die
wahren eigentlichen Bauspesen niemahlens bewußt seyn könnten, sondern auch die
Floßholzmanipulazion, und andere besondere Gefalle geschwächt wurden. Um also
jede Manipulazion rein zu behandeln, sind weder Requisiten, noch Materialien,
ru was immer für einem Gebäude unentgeldlich fürohin von einer andern Manipm
lazion abzugeben, sondern für alles die baare Bezahlung von der Baukassa zu lei¬
sten , und solchergeftalten wird eine jede Manipulazion ihre wahre Bestimmung
beybehalten, dann die aufführende, reparrrende Gebäude ihre eigentliche Bekösti¬
gungen veroffenbaren. Um aber
Neuntens. Bey denen allzeit zu legen erforderlichen Baurechnungen, welche
fast von einem jeden Beamten in einer anderen Gestalt erscheinen, eine Gleich¬
förmig - und Ordentlichkeit einzuführen, wird anmit ein Formulare beygebogen,
nach welchem führohin alle Baupartikularien zu verfassen seyn werden. Und da
Zehntens. Bey mehreren, größeren, dann minderen Zahlungen im Bauwesen
sehr leicht eine Irrung entspringen kann, so ist das sich erste Mittel, daß gleich nach
Erhaltung der hohen Begnehmigung eines Gebäudes, oder einer Reparazion ein
besonderes Buch verfertiget , sigilltret, paginiret , und durch beide erstere Beamte
unterschrieben werde, in welchen alsdann gleich Anfangs 2 Blätter zum Empfang,
deren auf das Gebäu erhobenen Geldern, 3,4 oder mehr Blätter (wie es näm¬
lich die Größe des aufzuführenden Gebäudes, oder die Weitschichtigkeit der vorzu¬
nehmenden Reparazion erfordern wird) für die Maurerarbeit, eben so viel für
die Zimmerarbeit, etliche Blätter für die Maurermaterialien, etwelche Blätter
für die Zimmerarbeitsmaterialien, 2 , 3 oder mehr Blätter für jedwedem zum
Gebäu sonsten nothwendigen Handwerksleuten, als da sind Schlosser, Tischler,
Glaser, Hafner, Schmied, und dergleichen, 2, 3 oder mehr Blätter für das
Fuhrwesen, etwelche Blätter für die Requisiten, dann Eisengattung, und endli¬
chen einige Blätter für die mindere oder sonstige Extraordinari Geldauslagen zu
lassen