Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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selben nicht allem mancherley Bequemlichkeit, sondern geben auch noch den NM 
tzen, daß man bey Feuersgefahr näher beykommen kann. 
Dachbö.- Die untersten Böden der Dachungen sind allemal mit guten festen Estrich 
zu beschlagen, daftrn es möglich, muß man auch die anstossenden Seiten von den 
Hauptgebäuden mit steinernen, bis an den Först hinausgehenden Brandgiebeln' 
oder Feuermauer unterscheiden, und die Durchgänge mit eisernen Thüren verse¬ 
hen, oder doch, wenn es den Besitzern an Vermögen fehlt, hölzerne Gibel an¬ 
bringen lassen, die von aussen mit Ziegeln oder Steinen verblendet sind- Nach- 
xeuer- dem auch die hölzernen, oder sonst mangelhaften Feuerwande Verunglückungen 
n,slU e’ mit dem Feuer leicht erregen können, so hat man in dem gemeinen Wesen allent¬ 
halben zu veranstalten, daß entweder die steinernen, engen, schadhaften und wan¬ 
delbaren Feuermauren ohne Zeitverlust erweitert, und gebessert, oder da es nö¬ 
thig gar abgenommen, und an deren statt andere wehrhafte aufgeführt werden. 
Die hölzernen Wände find ganz und gar zu verbieten, und die steinernen in rech¬ 
ter Weite ohne Einschieb und Verkleidung einiger Tragebalken zu verfertigen. 
In den schlechtem Häusern, worinnen es sich nicht schickt Schornsteine anzule¬ 
gen, find die Feuerstetten in Ermanglung der Steine mit läumenen Wänden in 
nöthiger Höhe zu umziehen, auch oberhalb über dem Feuerherde die hangenden 
Röhren, welche einige zum Holz trocknen haben, samt den Backöfen, räumlich 
und an sichern Oertern anzubringen, und mit Steinmaterie oder mit laimernen 
Räuden an allen Seiten wohl zu verwahren. Es ist bey ausdrücklicher Strafe 
«««!»' zu verbieten, keine neue Brau-und Waschkessel, Backöfen, Malzdörren,Brand¬ 
weinblasen , oder worunter man sonst stets wahrend starkes Feuer halten muß, an 
einen Ort zu setzen, oder in dieselben samt den Brandmauren hölzerne Balken zu 
ziehen. In den Feuermauern sind eisene oder blecherne Thüren anzubringen, da¬ 
mit man wo eine Feuermauer leidet, mit Wassergiessen und Löschen oder Ersticken 
des Feuers denselben alsobald bey Zeiten zu Hilfe kommen könne. Die Fallthü¬ 
ren über den Treppen sind mit eisernen Blech zu beschlagen, und fleißig zuzuhal¬ 
ten, damit das Feuer nicht sogleich von unten herauf, oder von oben herunter 
kommen möge: die Oefen sind nicht nahe an die hölzernen Wände zu setzen, und 
die Feuerbehältnisse allenthalben, so viel es möglich, mit Erde, Kalk und Gyps zu 
ver-
	        
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