Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

d. Sollte die abgegrabene Erde so weit zu verführen komme»/ daß sich dazu 
der Wagen bedient werden müßte, indem der Transport mit Schubkarn über 100 
Klafter Distanz sich nicht erstrecken darf, um vor den Transport mit Wägen den 
Vorzug zu verdienen, so ist zu trachten, daß mit den Fuhrleuten entweder auf 
die Kubikklafter, oder auch auf die Fuhr billige Behandlung getroffen werde. 
e. Müssen Einschnitte in die Tiefe, oder in die Seiten -er Strassen oder 
Chausseen in Stein ausgebrochen oder ausgesprengt werden, ist es ebenfalls am 
besten und wirthschaftlichsten, wenn solches den Arbeitern entweder auf die Aus, 
maaß nach der Kubikklafter der ausgebrochenen oder ausgesprengten Körper, oder 
aber nach beschehener vorläufigen Ausmaaß und Berechnung überhaupt in billi¬ 
gen Akkord überlassen wir-, gleichwie auch die etwa» nöthige Transportirung der 
Steine mit Wägen, den Fuhrleuten auf die Fuhr zu verakkordiren das beste, und 
wirthschaftlichste ist. 
5. Es ist sich angelegen zu halten, mit den zur Akkordarbeit sich bequemen¬ 
den Arbeitsleuten die Behandlung dermassen zu treffen, daß sie selbst den erfor¬ 
derlichen Arbeitzeug beyzuschaffen, und repariren zu lassen haben, wo aber dieses 
sich nicht erzielen läßt, folglich der Arbeitszeug von Seite der Bauunternehmung 
hergegeben werden muß, da ist, jedeParthie der Akkordarbeiter zu verhalten, den 
empfangenen Arbeitszeug zu verrechnen, und das schadhaft oder ganz unbrauch¬ 
bar gewordene jedesmal zurückzustellen, um dafür brauchbaren Zeug zu be¬ 
kommen. 
Nebst diesen vorausgegangenen Jnstrukzionspunkten für einen bey dem Bau 
angestellten Beamten , sind auch schon in dem 1787 sten Jahre folgende Anmer, 
kungen in Rücksicht verschiedener Baugegenstande bekannt gemacht worden, 
«orfichts- Es geschieht nicht selten, daß verschiedene aus den alten niedergerissenen Häu- 
um ein geringes Geld das alte Holz aufkaufen, und solches theils in den 
Tauhvlj. neuen Gebäuden hie und da mit einflicken, theils aber wohl ganz und gar dem 
Scheine nach neue Häuser davon ausrichten , und solches alte Holz zum äußerli¬ 
chen Schein anstreichen und bekleiden lassen. Einige werden aus Armuth hiezu 
veranlaßt, weil sie nicht so viel Mittel haben neues Holzherbeyzuschaffen, andere 
thun es aus Kargheit, andere wohl gar aus List, damit so dergleichen alte ab-
	        
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