Bey den Anstreicherarbeiten.
3. Welche Gegenstände, und wie sie angestrichen werden sollen, werden dre
Köstenüberschläge allzeit anzeigen, woran sich dann auch genau zu halten ist.
b. Wo eigene Anstreicher oder auch Mahler, die mit der Anstreichung sich ab¬
geben vorfindig sind, ist diese Arbeit denenselben zu überlassen, wenn auch die
Tischler vorhanden sind, welche die Anstreichung ebenfalls auf sich nehmen möch¬
ten. Wo es aber an Anstreichern oder Mahlern mangelt, und die Anstreichung
weder von grosser Jnportanz ist, noch von der feinen und zierlichen Gattung seyn
darf, da ist sie den Tischlermeistern so unbedenklicher zu überlassen, weil die eigent¬
lichen Anstreicher oder Mahler, wenn sie Arbeiten ausser den Ortschaften ihrer
Wohnungen annehmen sollen , sehr hohe Bezahlungen zu verlangen pflegen.
c. Wenn mit Schindeln eingedeckte Bedachungen und Thurmkugeln anzustrei¬
chen kommen, ist sich dazu der Zimmermeister zu bedienen, von deren Seite diese
Arbeit eben so gut, und auch viel wohlfeiler gemacht wird.
d. In diesem Fall ist eine den Lokalumständen angemessene billige Behandlung
nach dem Unterschied der anzustreichenden Gegenstände auf Stück oder Quadrat¬
klafter zu treffen, und in dem Vehandlungsdokumente nebst dem Preiß auch das
Kolorit anzuzeigen, dann ob mit Oehl oder Wasserfarb angestrichen, und ob die
Anstreichung mit Firniß überzogen werden soll, oder nicht?
Bey öer Hafnerarbert.
a. Die Gattung und Klasse der aufzusetzenden Haitzöfen , wird in den Kosten-
überschlägen allzeit bestimmt seyn, hiernach ist sich demnach genau zu achten, und
die Behandlung darüber mit Einschlüße der Aussetzung und dazu erforderlichen
Ueberlegeisen; jedoch immer mit Ausnahme der Ofenfüsse so wirthschaftlich wie
möglich zu treffen.
b. Nur jene Oefen werden inwendig mit eisernen Gittern versehen, für wel¬
che sie in den Kvstenüberschlügen ausdrücklich angetragen sind. Sie sind vorzüglich
in die Oefen der theuern Gattung nöthig, weil diese ohne Gitter gar bald verdor¬
ben