Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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5w. Die Thüren - und Fensterbögen werden in dem äussersten Umfang oder Zir- 
kumferenz nach der Zirklinie gemessen. Nicht minder werden auch die geschweift 
ten Thür-und Fensterverdachungen in der Ausmessung gleichmässig behandelt. 
6to. An Thüren und Fensterverdachungen wie auch an Sohlbänken mit Gesims- 
gliedern f und andern derley Arbeiten werden weder die Wiederkehrungen noch 
dieVerkröffungen folglich lediglich ihre gerade Länge gemessen. 
7mo, Die Wiederkehrungen an Brust - und Hauptgesimsen wie auch an Archi- 
traven, und Schaftgesimsen werden, wenn die vorderen Seiten in der größten ab¬ 
gearbeiteten Länge der Steine gemessen ist, nur so weit gemessen , als sie im 
Grunde' vorstehen, damit der Vorsprung der Gesimse nicht doppelt gemessen 
wird. 
8vo. Werden die auf besagte Art in Wiener - Klafter, Schuhe und Zoll ausgemes- 
senen Steinarbeiten mit nachfolgenden Preisen bezahlt. 
Hier werden sohin alle zu einem Gebäude erforderlichen Steinmetzarbeiten 
nach ihren Gattungen ordentlich beschrieben , und jeder Gattung der in der Be¬ 
handlung nach dem Kurrent-Flächen-oder Körperschuhe ausgemachte Preist beyge¬ 
setzt. Sodann datirt, und wechselseitig unterschrieben. 
Bey der Stuckatorarbeit. 
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s. Wo eigene Stuckatorer sind, ist die Stuckatorarbeit niemals den Mau¬ 
rern zu überlassen. Diese sind dazu nicht so geschickt, und von ihrer Seite kostet 
die Arbeit allzeit mehr, als wenn sie den Stuckatorern überlassen wird. 
b. Diesen ist die Arbeit allzeit in Akkord zu geben, und die Beyschaffung 
des Rohrs, Draths und der Nägel von ihrer Seite in dem Akkord einzuschließen, 
wenn auch die Umstände so beschaffen sind, daß der Kalk, Sand, und etwan erfor¬ 
derliche Gyps von Seite der Bauunternehmung bey geschafft werden muß. 
c. Wenn aus Mangel der Stuckatorer die Stuckatorarbeit den Maurermei¬ 
stern zu überlassen kömmt, ist ebenfalls zu trachten, sie mit Einschluß des Rohrs, 
Draths und Nagel in Akkord zu geben.
	        
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